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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Sektion IV im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 26. November 2007 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, die Leitungsfunktion der Sektion IV im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/8).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Leitung der Sektion IV sowie Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über dieser unmittelbar unterstellter Gruppen und Organisationselemente sowie über die dieser unmittelbar nachgeordneten Dienststellen.

Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Gruppen und unmittelbar unterstellten Organisationselemente sowie der dieser unmittelbar nachgeordneten Dienststellen, insbesondere auch des militärstrategischen Führungsverfahrens für Einsätze des ÖBH.

Wahrnehmung der Angelegenheiten der militärstrategischen Einsatzgrundlagen und des militärstrategischen Einsatzes im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit.

Beratung des Chefs des Generalstabes sowie der Ressortführung in den der Sektion zugeordneten Angelegenheiten, insbesondere allen militärstrategischen Angelegenheiten des Einsatzes der Streitkräfte.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungs­erfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienst­ver­hältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst voraus.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

a) Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004,

b) Erfahrung im Bereich militärischer, insbesondere militär­strate­gischer Führung,

c) Erfahrung im Bereich des Einsatzes der Streitkräfte,

d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik,

e) Erfahrung im Hinblick auf Anforderungen an und Entwicklung von Streitkräften im internationalen Kontext, einschließlich Militärstrategie und Operation,

f) besonderes Koordinierungs- und Organisationsvermögen,

g) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen Spitzenrepräsentanten,

h) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen,

i) Erfahrung in der Truppenführung,

j) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit.

Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen,

- eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,

- Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen bzw. verwendungsrelevante Ausbildung oder Tätigkeit im Ausland),

- vollendetes 42. Lebensjahr.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 26. November 2007 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

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