Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Gruppe Personal- und Ergänzungswesen
Bewerbungsfrist: 06. Februar 2008 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Gruppe Personal- und Ergänzungswesen im Bereich des Bundesminis-teriums für Landesver¬teidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/7 bzw. v1/5).
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Gruppe Personal- und Ergänzungswesen.
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen.
- Wahrnehmung der Vertretung der Gruppe Personal- und Ergänzungswesen sowohl in-nerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit.
- Beratung des Ltr SI in allen Angelegenheiten der Gruppe Personal- und Ergänzungswe-sen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufga-benbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienste-tengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgrup-pe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A) - Rechts-kundiger Dienst oder M BO 1 (H1).
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:
a) Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004,
b) umfassende Kenntnisse der gesamten Rechtsordnung, insbesondere des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes mit Schwerpunkt Dienst- und Besoldungsrecht sowie Wehr-recht,
c) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik,
d) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Ver-handlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten,
e) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besonde-re Kommunikationsfähigkeit,
f) bei männlichen Bewerbern der geleistete Grundwehrdienst.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen,
- eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landes-verteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,
- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizier-ten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem aus-geschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Ver-tragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamtinnen und Beamte ein Dienstverhält-nis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in qualifizierten Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbe¬handlungs¬gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der best-geeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin oder den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundes-ministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 6. Februar 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich ein-reichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei¬direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die er-forderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlas-sen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein ent-sprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Ei-ne amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr bzw. ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts¬anspruch auf Betrauung mit der von ihr bzw. ihm angestrebten Funktion erwächst.