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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Gruppe Bereitstellung

Bewerbungsfrist: 06. Februar 2008 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, die Leitungsfunktion der Gruppe Bereitstellung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Leitung der Gruppe Bereitstellung.

- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen und der fachdienstlich zugeordneten jedoch nachgeordneten Dienststellen zur Sicherstellung der personellen und infrastrukturellen Bereitstellung des gesamten Bundesheeres und de-ren organisatorische Zusammenführung mit den dafür bereitgestellten Sachmitteln.

- Wahrnehmung der Vertretung der Gruppe Bereitstellung sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit.

- Beratung des Ltr SIII in allen Angelegenheiten der Bereitstellung, insbesondere Steue-rung der Organisationsprojekte sowie Personalführung, -aufbringung und -marketing sowie hinsichtlich der Bereitstellung bzw. Verwertung von Infrastruktur.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufga-benbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungs¬erfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgrup-pe H 1/M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst oder im Intendanzdienst.

2. Zusätzlich für Bewerber mit Verwendung im Intendanzdienst:

erfolgreich abgeschlossener Intendanzlehrgang.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

a) Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004,

b) Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Planung und Durchführung von Organisati-onsprojekten und der allgemeinen Verwaltung, im Besonderen im Hinblick auf Anfor-derungen im Unterhalt von Streitkräften vor allem in personeller und infrastruktureller Hinsicht sowie an ÖBH-Bereitstellung, Personalunterstützung und Betrieb von Streit-kräften im internationalen Kontext,

c) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik,

d) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Ver-handlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten,

e) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie inter- und multinati-onalen Institutionen,

f) für Generalstabsoffiziere: Erfahrung in der Truppenführung,

g) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besonde-re Kommunikationsfähigkeit.

Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen,

- eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landes-verteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,

- Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen bzw. verwendungsrelevante Ausbildung oder Tätigkeit im Ausland),

- vollendetes 42. Lebensjahr.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizier-ten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem aus-geschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Be-kleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 6. Februar 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei¬direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die er-forderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlas-sen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein ent-sprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Ei-ne amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts¬anspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

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