Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Direktion für Sicherheitspolitik
Bewerbungsfrist: 16. April 2008 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, in Verbindung mit § 4 a leg.cit. die Leitungsfunktion der Direktion für Sicherheitspolitik im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Leitung der Direktion für Sicherheitspolitik Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen, des Büros für Sicherheitspolitik und der unmittelbar geführten Mitarbeiter der DionSihPol Wahrnehmung der Vertretung der Direktion für Sicherheitspolitik sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Beratung des Herrn Bundesministers bzw. des Chefs des Generalstabes in allen Angelegenheiten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Wahrnehmung der Aufgaben des "Defence Policy Director" bei Treffen der "Defence Policy Directors" sowie im Rahmen von verteidigungspolitischen Konsultations- und Abstimmungsgesprächen im internationalen Bereich Ausübung der Funktion als Beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Vertretung des BMLV im Rat für Außen- und Integrationspolitik Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:
a)besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der nationalen und internationalen, insbesondere der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, (20 %) b)Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %) c)besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen, auch ausländischer, ebenenadäquaten Repräsentanten, (25 %) d)Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen, (20 %) e)Erfahrung in der Truppenführung, (5 %) f)hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit. (20 %) Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, - eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich, - Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen bzw. verwendungsrelevante Ausbildung oder Tätigkeit im Ausland), - vollendetes 42. Lebensjahr.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen, andere Ministerien), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 16. April 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.