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Personalausschreibung: Leitungsfunktion des Bereiches Kommunikation und der Abteilung Kommunikation B

Bewerbungsfrist: 15. April 2008 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, in Verbindung mit § 4 a leg.cit. die Leitungsfunktion des Bereiches Kommunikation und der Abteilung Kommunikation B des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Leitung des Bereiches Kommunikation und der Abteilung KommB Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen des Bereiches Kommunikation und der Referate der Abteilung KommB Planung und Steuerung der Kommunikationspolitik des Ressorts nach Vorgaben des Chefs des Generalstabes sowie auf Weisung des Herrn Bundesminister und Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse Wahrnehmung der Vertretung des Bereiches Kommunikation und der Abteilung KommB sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung KommB gegenüber nationalen und internationalen Massenmedien, Produktionsfirmen, Agenturen sowie im Rahmen der zielgruppenspezifischen externen Öffentlichkeitsarbeit auf nationaler Ebene Beratung des Chefs des Generalstabes und auf Weisung des Herrn Bundesminister in allen Angelegenheiten des Bereiches Kommunikation Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungs­erfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 voraus:

1.Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienst­ver­hältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 in allen Verwendungen.

2.Den erfolgreichen Abschluss des Studiums der Publizistik-Kommunikationswissenschaft.

3.Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BO 1 (ausgenommen davon M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst).

4.Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

a)umfassende Kenntnisse über Journalismus, über das Wesen, die Funktion und die Wirkung von Massenmedien (30 %), b)umfassende Kenntnisse über empirische Sozialforschung (10 %), c)umfassende Kenntnisse in den Bereichen Webgrafik, Contentmanagement im Web, Publizieren im Internet und zu den technischen Anforderungen einer Internet-Redaktion (10 %; 5 % f. GStbD), d)Erfahrungen als Medienreferent und Kenntnis der Öffentlichkeitsarbeitsabläufe in anderen Streitkräften (5 %; 0 % f. GStbD), e)zusätzlich für Offiziere im Generalstabsdienst: Erfahrung in der Truppenführung (10 %), f)Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (15 %), g)besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten (15 %), h)hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit (15 %).

Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen, - eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich, - Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen bzw. verwendungsrelevante Ausbildung oder Tätigkeit im Ausland), - vollendetes 42. Lebensjahr.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 15. April 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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