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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung Kommunikation A

Bewerbungsfrist: 15. April 2008 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, in Verbindung mit § 4a leg. cit. die Leitungsfunktion der Abteilung Kommunikation A im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Leitung der Abteilung Kommunikation A Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und unmittelbar unterstellten Mitarbeiter Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Kommunikation A sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb auf interministerieller Ebene sowie im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung des Organisationselementes, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbe­diensteten­gesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1.

2. Den erfolgreichen Abschluss des Studiums der Politikwissenschaft oder Publizistik-Kommunikationswissenschaft.

3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A).

4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

a)besondere Kenntnisse im Bereich Publizistik, Journalismus und Kommunikationstechnik (15 %), b)umfassende Kenntnisse im kaufmännischen Bereich (15 %), c)Erfahrung im Bereich der staats- und gesellschaftspolitischen Aufgabenstellungen sowie für Aspekte der nationalen und internationalen Wehr- und Sicherheitspolitik (15 %), d)Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (15 %), e)besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten (15 %), f)hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit (15 %), g)Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-) (10 %).

Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen, möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich, - Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe C abgeschlossen (CCC-), - bei männlichen Bewerbern der geleistete Grundwehrdienst, - bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Betreffend die Kriterien "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B bzw. C abgeschlossen" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

Hinweis:

Gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer kann die Gültigkeit von FLP-Prüfungsergebnissen durch das SIB/LVAk auf Antrag (Anm. der Bewerberin bzw. des Bewerbers!) u.a. durch Nachweis einer seit Ablauf der Gültigkeit ununterbrochenen oder einer im letzten Gültigkeitsjahr absolvierten mindestens sechsmonatigen nationalen oder internationalen Verwendung, bei der die jeweilige Sprache regelmäßig in Wort und Schrift im Dienstbetrieb angewendet wurde, einmalig verlängert werden (siehe GZ 32.601/12-AusbB/Refa/2002, Z 8.2). Die Verlängerungsbestätigung ist durch das SIB/LVAk bei Erfüllung der Voraussetzungen auszustellen und der Bewerbung als gültiger Nachweis beizuschließen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in qualifizierten Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbe­handlungs­gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin oder den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 15. April 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr bzw. ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr bzw. ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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