Personalausschreibung: Chef des Kabinetts
Bewerbungsfrist: 02. Mai 2002 - bereits abgelaufen !"Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion des Chefs des Kabinetts ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/8).
Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich des Chefs des Kabinetts ergibt sich aus dem mit Erlass vom 28. Jänner 2002, GZ 65.160/0007-5.2/02, verteilten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV. Insbesondere obliegt dem Inhaber der ausgeschriebenen Funktion die Aufgabe der Führung des Kabinetts des Bundesministers.
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Für Bewerber, die keinen Zugang zum angeführten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV haben, besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung D, Fr. ADir RAAB, Amtsgebäude Vorgartenstraße, Bürogebäude, Stiege II, 1. Stock, Zimmer Nr. 2, Vorgartenstraße 225, 1020 WIEN, werktags von Montag bis Freitag 0800 - 1600 Uhr. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. ++43/1/5200/22 011 DW.) wird ersucht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen eine Änderung des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass die Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 voraus.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) Befähigung zur Koordinierung der Aufgabenerfüllung des Kabinetts des Bundesministers;.
b) Erfahrung im Umgang mit Vertretern ausländischer Dienststellen sowie mit internationalen Organisationen;.
c) besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Allgemeinen Verwaltung, der Heeresverwaltung und des Heeres sowie besondere Verständnis für die staats- und gesellschaftspolitische Aufgabenstellung des Bundesministers für Landesverteidigung;.
d) besonderes Planungs- und Koordinierungsvermögen sowie Organisationstalent in ressorteigenen sowie interministeriellen Angelegenheiten;.
e) Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Umgangsformen, vor allem auch im internationalen Bereich; Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben;.
f) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen.
(BBB-),
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV,
- Teilnahme an internationalen fachspezifischen Lehrgängen,
- Erfahrungen auf dem Gebiet der Mitarbeiterführung und Koordinierung im nationalen wie im internationalen Bereich,
- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.
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Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
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Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 2. Mai 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".
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22. März 2002.
Für den Bundesminister:
Dr. GOLD.