Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung
Bewerbungsfrist: 15. April 2008 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Umsetzung des Transformationsprozesses ÖBH 2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, die Leitungsfunktion der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Leitung der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referenten und des Sachbearbeiters Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Wahrnehmung der Aufgaben des nationalen Forschungsdirektors des ÖBH ("National R&T - Director") Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Wissenschaftskommission, insbesondere im erweiterten Exekutivkommitee Wahrnehmung der Vertretung des Ressorts in allen Fragen der Forschungskooperationen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung des Organisationselementes, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, voraus:
1.Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 in allen Verwendungen.
2.Den erfolgreichen Abschluss eines Studiums.
3.Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BO 1 (ausgenommen davon M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst).
4.Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 28. September 2004, GZ S92000/645-GStbBür/2004. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:
a) umfassende Kenntnisse der Heeresorganisation und im Bereich der universitären und außeruniversitären Wissens- und Forschungslandschaft, (17,5 %; 12,5 % f. GStbD) b) besondere Kenntnisse über Wissenschaft, Forschung und Entwicklung von Unternehmen und Organisationen, (17,5 %; 12,5% f. GStbD) c) zusätzlich für Offiziere im Generalstabsdienst: Erfahrung in der Truppenführung, (10 %) d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (15 %) e) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %) f) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit, (15 %) g) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-), (10 %) h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (10 %) Darüber hinaus sind erwünscht:
ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich bzw. an einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung, Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen; verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland; sonstige Verwendungen im Ausland), Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe C abgeschlossen (CCC-), vollendetes 42. Lebensjahr.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B bzw. C abgeschlossen" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
Hinweis:
Gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer kann die Gültigkeit von FLP-Prüfungsergebnissen durch das SIB/LVAk auf Antrag (Anm. des Bewerbers!) u.a. durch Nachweis einer seit Ablauf der Gültigkeit ununterbrochenen oder einer im letzten Gültigkeitsjahr absolvierten mindestens sechsmonatigen nationalen oder internationalen Verwendung, bei der die jeweilige Sprache regelmäßig in Wort und Schrift im Dienstbetrieb angewendet wurde, einmalig verlängert werden (siehe GZ 32.601/12-AusbB/Refa/2002, Z 8.2). Die Verlängerungsbestätigung ist durch das SIB/LVAk bei Erfüllung der Voraussetzungen auszustellen und der Bewerbung als gültiger Nachweis beizuschließen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 15. April 2008 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.