Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Sektion I - Zentralsektion
Bewerbungsfrist: 28. Juni 2010 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Sektion I - Zentralsektion im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/9 bzw. v1/7).
Gesucht wird eine erfahrene Führungskraft, die geeignet ist die zukünftigen Herausforderungen, denen sich das Ressort gegenübergestellt sieht, zu bewältigen. Die/der gesuchte Sektionsleiterin/Sektionsleiter zeichnet sich durch die Verbindung von fachlicher Kompetenz, strategischem Denkvermögen, hohem Verständnis für ressortübergreifende Zusammenarbeit, Durchsetzungsfähigkeit und überdurchschnittliche Führungskompetenz aus.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung und Führung der Sektion I - Zentralsektion sowie Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über dieser unmittelbar unterstellte Gruppen und Organisationselemente sowie über die dieser unmittelbar nachgeordneten Dienststellen
- Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für die laut Geschäftseinteilung der Sektion I - Zentralsektion übertragenen Aufgabenbereiche
- Strategische Verantwortung für die Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Gruppen und unmittelbar unterstellten Organisationselemente sowie der dieser unmittelbar nachgeordneten Dienststellen
- Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion zu allen Organisationseinrichtungen der Zentralstelle des BMLVS, anderen Ressorts, dem Parlament, den Obersten Organen, mit inter- und multinationalen Institutionen sowie Gremien im Rahmen der GE-mäßigen Zuständigkeit
- Beratung der Ressortführung in sämtlichen der Sektion I - Zentralsektion zugeordneten Angelegenheiten sowie Planung, Mitgestaltung und Umsetzung der Ressortstrategie
Gemäß Geschäftseinteilung ist die Sektionsleiterin bzw. der Sektionsleiter Beraterin bzw. Berater der Parlamentarischen Bundesheerkommission. Ihr bzw. ihm obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über das Heerespersonalamt, das Heeresgeschichtliche Museum und - soweit nicht innerkirchliche Angelegenheiten berührt sind - über das Militärgeneralvikariat und die Evangelische Militärsuperintendentur.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
- Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1.
- Den erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.
- Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A) - rechts-kundiger Dienst.
- Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:
- besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Dienst- und Besoldungsrecht, im Sozial- und Arbeitsrecht, in der gesamten nationalen und internationalen Rechtsordnung, insbesondere im Verfassungs- Verwaltungs- und Europarecht, im Wehrrecht, sowie im ressort-bezogenen Völkerrecht (20 %)
- besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen Spitzenrepräsentanten, Gewerkschaftsvertretern und Angehörigen des Zentralausschus-ses, sowie mehrjährige Erfahrung im Dienstbetrieb von Zentralstellen (30 %)
- besonderes Koordinierungs- und Organisationsvermögen, hohe Stressbewältigungskapazität, großer Gestaltungswille und ausgeprägte Umsetzungsstärke, hohes Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreudigkeit (20 %)
- ausgeprägte soziale Kompetenz, überragende Führungspersönlichkeit im Innen- und Außenverhältnis mit Gestaltungskraft und zielorientiertem Arbeitsstil sowie besondere Kommunikationsfähigkeit (20 %)
- Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (10 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen im gesamten Bereich des Bundesdienstes
- eine mehrjährige Verwendung in einer Leitungsfunktion in der Zentralstelle des Bundesministerien für Landesverteidigung und Sport oder einem anderen Bundesministerium
- bei männlichen Bewerbern der geleistete Grundwehrdienst
Die bei den oben unter lit. a) bis e) erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamtinnen und Beamte ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 28. Juni 2010 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts¬anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
- geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
- die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
- Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei¬direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
- Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.