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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Sektion V - Sport im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Bewerbungsfrist: 10. Dezember 2010 - bereits abgelaufen !

"Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Sektion V - Sport im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/8 bzw. v1/6).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Verantwortliche Wahrnehmung von Sportgrundsatzangelegenheiten und Vertretung nach Innen und Außen
  • Angelegenheiten der den Sport betreffenden Öffentlichkeitsarbeit
  • Angelegenheiten der allgemeinen und besonderen Bundessportförderung sowie der Investitionsförderung
  • Angelegenheiten des Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensports sowie des Breiten- und Gesundheitssports
  • Veranstalten von Sportevents und Großsportveranstaltungen inklusive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Aufbau, Betrieb und verantwortliche Leitung einer effizienten und effektiven Förderkontrolle und Controllingstelle
  • Leitung der Sektion V Sport sowie Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über unmittelbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über dieser unmittelbar unterstellten Abteilungen
  • Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen
  • Zusammenarbeit mit anderen nationalen, internationalen und multinationalen Sportorganisationen und Sportinstitutionen, mit anderen Ressorts, Organisationseinrichtungen der Zentralstelle des BMLVS sowie Gremien im Rahmen der GE-mäßigen Zuständigkeit
  • Beratung der Ressortführung in sämtlichen der Sektion V zugeordneten Angelegenheiten

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

  • 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe v1.
  • 2. Den erfolgreichen Abschluss eines Universitätsstudiums oder einer für die Funktionsausübung erforderlichen gleichwertigen Ausbildung.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

  • a) besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den der Sektion V Sport obliegenden Aufgaben, (25 %)
  • b) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen Spitzenrepräsentanten, (25 %)
  • c) besonderes Koordinierungs- und Organisationsvermögen, (15 %)
  • d) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit, (15 %)
  • e) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
  • f) Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (verhandlungssicher) sowie einer weiteren Fremdsprache (z.B. Französisch oder Italienisch). (10 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:

  • ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst,
  • eine mehrjährige Verwendung in einer Zentralstelle eines Bundesministeriums in einer Leitungsfunktion.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamtinnen und Beamte ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in qualifizierten Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbe­handlungs­gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 10. Dezember 2010 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 11/EG/Zi 51) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen."

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