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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Gruppe Revision

Bewerbungsfrist: 04. April 2011 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Gruppe Revision im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Leitung der Gruppe Revision Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen zur Sicherstellung der Revision Wahrnehmung der Vertretung der Gruppe Revision sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Beratung des HBM in allen Angelegenheiten der Gruppe Revision Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungs­erfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Intendanzdienst.

2. Erfolgreich absolvierter Intendanzlehrgang.

3. Erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften oder Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften.

4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) ausgezeichnete Kenntnisse der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften sowie besondere Kenntnisse der vom Ressort zu vollziehenden materiell-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wehr-, Dienst-, Haushalts- Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrechtes und aller für die Vergabe von Aufträgen maßgeblichen Vorschriften sowie im Personalwesen, (15 %) b) umfassende Kenntnisse aller für die Vergabe von Aufträgen maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Bundeshaushalts-, Bundesvergabegesetzes und ÖNORM 2050, (10 %) c) ausgezeichnete Kenntnisse auf den Gebieten der Revision, der Organisation sowie ausgewählter Bereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Wirtschaftlichkeits­untersuchungen, (Kosten-Nutzen-Untersuchungen, Investitionsrechnung, usw.) Rechnungswesen, Haushaltswesen und Planungslehre, (15 %) d) Erfahrungen bei der Erarbeitung von Systemanalysen sowie bei der praktischen Umsetzung von Organisationsmodellen ferner bei der Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen und Rationalisierungsmaßnahmen, (15 %) e) Erfahrungen auf dem Gebiet der Haushaltsführung und des Buchhaltungswesens, (10 %) f) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %) g) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen Spitzen­repräsentanten inkl. Aufbereitung und Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für hohe und höchste Entscheidungsträger, (10 %) h) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit, (10 %) i) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %) Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, - eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich, - Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Übungen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland, sonstige Verwendungen im Ausland), - der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse (Englisch), - vollendetes 42. Lebensjahr.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung, früher FLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Nach § 11c des Bundes-Gleichbe­handlungs­gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 4. April 2011 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen."

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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