Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung V/2 und stellvertretende Leiterin bzw. stellvertretender Leiter der Sektion V
Bewerbungsfrist: 10. Oktober 2011 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung V/2 und stellvertretende Leiterin bzw. stellvertretender Leiter der Sektion V - Sport im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/7 bzw. v1/5).
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 7.902,70 (A 1/7) bzw. € 7.474,40 (v1/5) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Allgemeine Bundes-Sportförderung
- Investitionsförderung
- Mitwirkung in Gremien zur Vergabe von Sportförderungsmitteln im Bereich der Investitionsförderung
- Angelegenheit der Sicherung der sportlichen Infrastruktur
- Landessportreferentenkonferenzen
- Großsportveranstaltungen
- Nationale Antidopingangelegenheiten;
- Erstellung statistischer Unterlagen über Förderungen im Bereich der Investitionsförderung und Allgemeinen Sportförderung
- Koordination im Zusammenwirken zwischen Sport und den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Kunst, Jugend, Religionsgemeinschaften und anderen Gesellschaftsbereichen
- Wissenschaftliche Untersuchungen im Sport- und Gesellschaftsbereich
- Inhaltliche Betreuung von Veranstaltungen und Enqueten zu gesellschafts- und sportrelevanten Themenstellungen
- Vertretung der Sektionsleitung in allen Belangen der Sportsektion bei dessen Abwesenheit.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
- 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis.
- 2. Den erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen Universitätsstudien.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:
- a) umfassende Kenntnisse im Fördermanagement (30 %)
- b) mehrjährige Ausübung einer führenden Leitungsfunktion (25 %)
- c) Detailwissen über das allgemeine Verwaltungs- und Organisationsmanagement des Bundes und hier im speziellen der Sektion Sport im Zusammenhang mit dem Bundes- Sportförderungs- und den entsprechenden Materiengesetzen (10 %)
- d) Fähigkeit zur Verhandlungsführung in nationalen und internationalen Gremien (10 %)
- e) Durchsetzungsvermögen, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie besondere Eignung zur Menschenführung (15 %)
- f) Bereitschaft zur Weiterbildung und zu Auslandsdienstreisen (10 %).
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamtinnen und Beamte ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.
Nach den §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig aufzunehmen bzw. zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 10. Oktober 2011 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten: Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.