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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten

Bewerbungsfrist: 16. Dezember 2011 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).

Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.914,80 (A 1/6) bzw. € 3.602,40 (v1/4) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Leitung der Abteilung
  • Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate Wehrtechnik u. wehrtechnischer Dienst; Technisches Rechts- u. Sicherheitswesen einschließlich Bedienstetenschutz, Brand-Katastrophen- u. Strahlenschutz u. Patentwesen, Qualitätsmanagement, Technische Standardisierung u. Normenwesen u. Güteprüfung; Nationales Kodifizierungsbüro, technische Vorschriften u. Dokumentation, Konfigurationsmanagement u. Materialkatalogisierung zur Sicherstellung von technisch logistischen Grundlagen für die sichere u. zweckmäßige Nutzung von Versorgungsgütern, Dienstleistungen u. Infrastrukturen
  • Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
  • Beratung des Ltr GrpLog in allen systemübergreifenden Angelegenheiten der Technik

Der Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten obliegen nachstehende Angelegenheiten:

  • Angelegenheiten der Wehrtechnik und des wehrtechnischen Dienstes
  • Angelegenheiten des technischen Sicherheitswesens, einschließlich des Brand-, Katastrophen- und Strahlenschutzes
  • Angelegenheiten des Bedienstetenschutzes
  • Angelegenheiten des technischen Umweltschutzes
  • Angelegenheiten des Qualitätsmanagements für den Bereich der Bereitstellung
  • Angelegenheiten des Patentwesens
  • Angelegenheiten der technischen Vorschriften und Dokumentationen sowie des Konfigurationsmanagements
  • Angelegenheiten der technischen Standardisierung und des technischen Normenwesens
  • Angelegenheiten des nationalen Kodifizierungsbüros (NCB) und der Materialkatalogisierung
  • Angelegenheiten der Anwenderfachabteilung für die Anwendungen für Qualitätsmanagement (ADONIS, iGrafx) und für die Materialkatalogisierung (LOGIS MatS, N-CORE, NMBS, NMCRL)

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1.

2. Den erfolgreichen Abschluss des technischen Universitätsstudiums.

3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A) - sonstige Verwendung.

4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters erwartet:

a) besondere Kenntnisse auf den zugeordneten Aufgabengebieten einschließlich der relevanten Rechtsvorschriften (15 %).

b) umfassende Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung und Heeresverwaltung, der Organisation des ÖBH und insbesonders der Strukturen und Abläufe in den Bereichen Logistik und Wehrtechnik (10 %).

c) Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich der Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil (20 %).

d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (10 %).

e) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick, besondere Kommunikations­fähigkeit (15 %).

f) Koordinierungs- und Organisationsvermögen (15 %).

g) zielorientierter Arbeitsstil sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit (15 %).

Darüber hinaus sind erwünscht:

  • Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 (früher Leistungsstufe B) abgeschlossen (2/2/2/-, früher BBB-),
  • ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLVS,
  • bei männlichen Bewerbern der geleistete Grundwehrdienst und
  • bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung, früher FLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Nach § 11c des Bundes-Gleichbe­handlungs­gesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 16. Dezember 2011 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at:

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung.

2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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