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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Generalstabsabteilung

Bewerbungsfrist: 01. Februar 2012 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Generalstabsabteilung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatz­wertigkeit M BO 1/6).

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 2.914,80 brutto. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Leitung der Generalstabsabteilung Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und der unmittelbar unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wahrnehmung der Vertretung der Generalstabsabteilung sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Unterstützung des Chefs des Generalstabes und des stellvertretenden Chefs des Generalstabes in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben Der Generalstabsabteilung obliegen nachstehende Angelegenheiten:

- Angelegenheiten der Unterstützung des Chefs des Generalstabes (ChGStb) und des stellvertretenden Chef des Generalstabes (stvChGStb) in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben.

- Angelegenheiten des Leistungssports im Österreichischen Bundesheer, der CISM und der Sportförderung des Österreichischen Heeres-Sport-Verbandes.

- Angelegenheiten der Personalsteuerung der Generalstabsoffiziere.

- Angelegenheiten des Adjutanturdienstes für den ChGStb und den stvChGStb und des Dienstes um die Personen des ChGStb und des stvChGStb.

- Angelegenheiten des Organisationshandbuches ZentrSt.

- Angelegenheiten der zentralen Steuerung der Europäischen Verteidigungsagentur-Angelegenheiten.

- Angelegenheiten des Jahresprogramms Auslandsdienstreisen und Besuche in Österreich.

- Angelegenheiten des Milizbeauftragten.

- Angelegenheit der Richtlinien für die militärischen Sicherheit.

- Belange des militärischen Veranstaltungswesens (Planung, Steuerung, Richtliniengebung, wehrpolitische Beurteilung).

- Angelegenheiten des Militärmusikwesens.

- Angelegenheiten der militärischen Begräbnisse.

- Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.

2. Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 (früher Leistungsstufe B) abgeschlossen (2/2/2/2, früher BBBB).

3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) besondere Kenntnisse im Bereich der Heeresverwaltung, (12,5 %), b) umfassende Kenntnisse im Bereich der Streitkräfteplanung, Streitkräfteführung, Rüstung und Beschaffung, (12,5 %) c) Erfahrung in der Truppenführung, (10 %) d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (15 %) e) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %) f) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit, (15 %) g) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 (früher Leistungsstufe C) abgeschlossen (3/3/3/3, früher CCCC), (10 %) h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (10 %) Darüber hinaus sind erwünscht:

ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich, Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland), vollendetes 42. Lebensjahr.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung, früher FLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 1. Februar 2012 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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