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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologieplanung im Bereich des BMLVS

Bewerbungsfrist: 02. Mai 2012 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Informations- und Kommunikations­technologieplanung (IKTPl) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatz­wertigkeit M BO 1/6). Diese Funktion gelangt voraussichtlich mit 1. August 2012 zur Besetzung. Es ist jedoch beabsichtigt, für die designierte Leiterin bzw. den designierten Leiter vorgestaffelt eine Dienstzuteilung zu verfügen.

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.003,60 brutto. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Leitung der Abteilung IKTPl
  • Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und der/des unmittelbar unterstellten Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiters
  • Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung IKTPl sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
  • Beratung des LtrStruktOrg sowie in dessen Auftrag von höheren bzw. anderen Funktionen in Angelegenheiten der Führungsunterstützung

Der Abteilung IKTPl obliegen nachstehende Angelegenheiten:

  • Angelegenheiten der Bundesheerplanung für die Führungsunterstützung
  • Angelegenheiten der Grundlagen der IKT-Sicherheit sowie der IKT-Sicherheitsarchitektur
  • Angelegenheiten der Grundlagen- und Architekturplanung für Kommunikationssysteme
  • Angelegenheiten der Planungsvorgaben für das Spektrummanagement
  • Angelegenheiten der Grundlagen- und Architekturplanung der EloKa in der Führungsunterstützung
  • Angelegenheiten der Grundlagen- und Architekturplanung für IKT-Systeme, einschließlich Vervielfältigungs- und Kopierwesen
  • Angelegenheiten der Planungsvorgaben für die Applikationslandschaft, inklusive Anforderungsmanagement und Standardsoftware
  • Angelegenheiten der Planungsvorgaben für das Informationsmanagement und das Meldewesen im ÖBH

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

  • 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst oder im höheren militärtechnischen Dienst.
  • 2. Zusätzlich für Offiziere mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst: abgeschlossenes facheinschlägiges technisches Universitätsstudium.
  • 3. Zusätzlich für Offiziere mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst: erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H1 / M BO 1.
  • 4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

  • a) umfassende Kenntnisse im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (GStbD: 12,5 %, hmtD: 17,5 %),
  • b) besondere Kenntnisse über IKT-Architekturen und Führungsunterstützung, (GStbD: 12,5 %, hmtD: 17,5 %),
  • c) zusätzlich für Offiziere mit Verwendung im Generalstabsdienst: Erfahrung in der Truppenführung, (10 %)
  • d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (15 %)
  • e) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %)
  • f) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit, (15 %)
  • g) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 (früher Leistungsstufe B) abgeschlossen (2/2/2/-, früher BBB-), (10 %)
  • h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (10 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:

  • ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich bzw. an einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung,
  • Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen; verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland;).
  • Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 (früher Leistungsstufe C) abgeschlossen (3/3/3/-, früher CCC-), vollendetes 42. Lebensjahr.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung, früher FLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 2. Mai 2012 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechts­anspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

  • 1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
  • 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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