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Personalausschreibung: Leitungsfunktionen (APl-Wertigkeit A1/7)

Bewerbungsfrist: 17. Mai 2002 - bereits abgelaufen !

"Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 und 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, werden nachstehende Funktionen ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5):

1. Leiter der Gruppe Rechtswesen und legislativer Dienst:

Der Gruppenleiter ist Rechtsberater des Bundesministers und des Chefs des Generalstabes. Ihm obliegt auch die Fachaufsicht über alle Rechtsberater des Ressorts.

Die Gruppe Rechtswesen und legislativer Dienst setzt sich voraussichtlich aus der Rechtsabteilung und den Abteilungen Eigenlegislative, Fremdlegislative sowie Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst zusammen.

2. Leiter der Gruppe Personal- und Ergänzung:

Die Gruppe Personal- und Ergänzung setzt sich voraussichtlich aus den Personalabteilungen A, B, C und D zusammen.

Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Organisationselemente ergibt sich aus dem mit Erlass vom 28. Jänner 2002, GZ 65.160/0007-5.2/02, verteilten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV. .

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Für Bewerber, die keinen Zugang zum angeführten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV haben, besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung D, Fr. ADir RAAB, Amtsgebäude Vorgartenstraße, Bürogebäude, Stiege II, 1. Stock, Zimmer Nr. 2, Vorgartenstraße 225, 1020 WIEN, werktags von Montag bis Freitag 0800 - 1600 Uhr. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. ++43/1/5200/22 011 DW.) wird ersucht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

Die ausgeschriebenen Funktionen setzen ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktionen nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit einer Funktion erfolgt nach § 141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.

2. Den Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten sowie erbrachte Dienstleistungen vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,

b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,

c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,

d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,

e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,

f) abgeleisteter Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst.

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-),

- eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,

- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt für Beamte ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A1 voraus.

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Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .

Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.

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Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 17. Mai 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".

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11. April 2002.

Für den Bundesminister:

Dr. GOLD.

Für die Richtigkeit.

der Ausfertigung:

ADir RAAB.

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