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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Direktion für Sicherheitspolitik im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Bewerbungsfrist: 30. September 2013 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Direktion für Sicherheitspolitik im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

Der Monatsbezug beträgt mindestens € 8.116,10 brutto. Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgeld (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Herrn Bundesminister vorbehalten ist, entsprechend dem Reformfortschritt des Projektes "Zentralstellenorganisation 2013" die gegenständlich ausgeschriebene Leitungsfunktion durch eine auf fünf Jahre befristete Ernennung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers zu besetzen bzw. eine qualifizierte Bedienstete oder einen qualifizierten Bediensteten bis zu einer allenfalls konkret beabsichtigten Organisationsänderung/Auflösung mit der Führung der in Frage stehenden Dienststelle zu betrauen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind. Gegebenenfalls gelangt § 4a AusG zur Anwendung, wonach eine Ausschreibung auch dann stattzufinden hat, wenn sich mehr als die Hälfte der Aufgaben des von einer Organisationsänderung betroffenen Arbeitsplatzes (Funktion) ändert.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Leitung der Direktion für Sicherheitspolitik (DionSihPol)
  • Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen, des Büros für Sicherheitspolitik und der unmittelbar geführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DionSihPol
  • Wahrnehmung der Vertretung der Direktion für Sicherheitspolitik sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
  • Beratung des Herrn Bundesministers bzw. des Chefs des Generalstabes in allen Angelegenheiten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
  • Wahrnehmung der Aufgaben des "Defence Policy Director" bei Treffen der "Defence Policy Directors" sowie im Rahmen von verteidigungspolitischen Konsultations- und Abstimmungsgesprächen im internationalen Bereich
  • Ausübung der Funktion als Beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Vertretung des BMLVS im Rat für Außen- und Integrationspolitik

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Leitungsfunktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

  • 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 aufgrund eines gemäß Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 abgeschlossenen Hochschulstudiums der Politikwissenschaften oder eines diesem gleichwertigen vergleichbaren Studiums (z.B. Rechtswissenschaften - internationales Recht) oder mit Verwendung im Generalstabsdienst.
  • 2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

  • a) besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der nationalen und internationalen, insbesondere der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, (20 %)
  • b) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen (10 %)
  • c) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (3 %)
  • d) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen, auch ausländischer, Repräsentanten (20 %)
  • e) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen (17 %)
  • f) Erfahrung in der Truppenführung (3 %)
  • g) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit (27 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:

  • ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, - eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich,
  • Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Aus-bildung im Ausland),
  • vollendetes 42. Lebensjahr.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 30. September 2013 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

  • 1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerbe-rinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
  • 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

  • 1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:

    Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

  • 2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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