Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Budgetabteilung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Bewerbungsfrist: 12. November 2013 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Budgetabteilung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).
Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3003,60 brutto. Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgeld (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Budgetabteilung
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und unmittelbar unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (selbständige Referentinnen und Referenten)
- Wahrnehmung der Vertretung der Budgetabteilung sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung folgende Agenden:
- Budgetangelegenheiten, inklusive Budgetplanung und Budgetmanagement
- Angelegenheiten des Haushaltsreferenten gemäß § 6 Abs. 3 BHG 2013 zur Besorgung der Aufgaben nach § 6 Abs. 2 BHG 2013 (ausgenommen Personalplanentwurf und Personalcontrolling)
- Angelegenheiten des Budgetvollzuges
- Angelegenheiten des Förderungswesens
- Angelegenheiten des Rechnungs- und Kassenwesens
- Angelegenheiten der Geldversorgung und Abrechnung im Einsatzfall
- Angelegenheiten des Verkehrs mit dem Rechnungshof in Angelegenheiten der Bundesrechnungsabschlüsse, mit dem Bundesministerium für Finanzen in allen Budgetangelegenheiten sowie mit der Österreichischen Postsparkasse und der Oesterreichischen Nationalbank in Angelegenheiten des Zahlungsdienstes im In- und Ausland
- Angelegenheiten der Jahreskreditverträge, Ausgabengenehmigungen und Repräsentationsausgaben
- Angelegenheiten der Anwenderfachabteilung für das Haushaltsverrechnungssystem HV-SAP einschließlich SAP-PS und SAP-HHP sowie für das Anlagenbuchführungssystem SAP/FI-AA)
- Beurteilung der Wirkungsdimensionen hinsichtlich der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben gem. § 17 BHG 2013 betreffend finanzielle Auswirkungen
- Angelegenheiten der Buchhaltungsagentur
- Angelegenheiten internationaler Finanzierungskooperationen für Einsätze und Übungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem europäischen Finanzierungsmechanismus ATHENA
- Angelegenheiten des Abgabenwesens
- Angelegenheiten der haushaltsführende Stelle gemäß § 8 Abs. 1 BHG 2013 des Detailbudgets "Strategische Leitung, Planung und Information".
- Angelegenheiten des Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushaltes sowie des Beitrages der Untergliederung 14 zur Bilanz des Bundes
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
- 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Intendanzdienst.
- 2. Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und des Intendanzlehrganges.
- 3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
- a) besondere Kenntnisse
- - der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften
- - der vom Ressort zu vollziehenden materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Verfassungs-, Verwaltungs-, Wehr-, Dienst-, Haushalts-, und Privatrechtes
- - des Haushaltsrechts und aller einschlägigen Rechtsnormen des Wirtschafts- und Privatrechts
- - und Erfahrungen auf dem Gebiet der Allgemeinen Verwaltung und der Heeresverwaltung
- - über die Organisation und den Ablauf des militärischen Beschaffungswesens
- - und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung des Bundesvoranschlages sowie des Bundesrechenabschlusses im Nationalrat sowie
- - umfassende Kenntnisse über die Zusammenhänge der einzelnen Wirtschaftsabläufe (25 %)
- b) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen (10 %)
- c) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik (15 %)
- d) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten (20 %)
- e) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit (15 %)
- f) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen (2/2/2/-) (10 %)
- g) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond) (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLVS, Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland), - Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/-), vollendetes 42. Lebensjahr.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Sektion I - Zentralsektion, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 12. November 2013 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
- 1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
- 2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 05 oder 09) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.