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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Militärvertretung Brüssel & MilRepräsentant

Bewerbungsfrist: 26. Juli 2017 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 3 Z 11 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die
Leitungsfunktion der Militärvertretung Brüssel & MilRepräsentant im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

Der Monatsbezug (M BO 1/7) beträgt mindestens € 8.610,60 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Der Inhaberin bzw. dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der Militärvertretung BRÜSSEL;
- Ausüben der Dienstaufsicht über alle Angehörigen der MVB und alle in Belgien verwendeten österreichischen Soldaten;
- Ständige Vertretung des Chefs des Generalstabes als Militärrepräsentant bzw. als Militärdelegierter in den entsprechenden Gremien der NATO/PfP, des EAPR und der EU;
- Militärische Beratung der österreichischen Botschafter bei der NATO und der EU;
insbesondere des PSK- Botschafters;
- Wahrnehmen der österreichischen verteidigungspolitischen Interessen in Zusammenarbeit
mit den dafür relevanten internationalen Organisationen;
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung aller Sitzungen auf Minister-, Generalstabschef-, Rüstungschefebene und für Ltr DionSihPol in seiner Funktion als Defence Policy Director;
- Laufende Erstellung verteidigungspolitischer und militärpolitischer Analysen;
- Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben entsprechend des mit der Stellung eines
Militärrepräsentanten international vergleichbaren Umfangs.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse
voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe
H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.
2. Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen
(3/3/3/-).
3. Beherrschung der französischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen
(2/2/2/-) oder die Bereitschaft zur Erbringung dieses Levels bis zum Wirksamwerden
der Betrauung mit dieser Leitungsfunktion.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S93207/1-GStb/2016 (1). Dieses
Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor
allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) militärpolitische Erfahrung besonders im Bereich EU und NATO, sowie Kenntnis des
sicherheits- und militärpolitischen Sachstandes in Österreich, (10 %)
b) Kenntnis der militärstrategischen und operativen Führung und Stabsarbeit in nationalen
und internationalen Stäben, (10 %)
c) einschlägige Vorverwendungen im internationalen Bereich, (15 %)
d) ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum in der bisherigen Laufbahn mit unterschiedlichen
Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, inklusive in der Zentralstelle,
(10 %)
e) ausgeprägte Führungseigenschaften, (15 %)
f) ausgeprägte Selbständigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie soziale Kompetenz, (15 %)
g) besondere Kontaktfähigkeit im internationalen Rahmen, (15 %)
h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung
(Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (10 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- Dienstgrad zumindest Brigadier,
- Zustimmung, den Wohnort nach Brüssel zu verlegen und die Amtswohnung zu
übernehmen.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren
(Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend die Kriterien der Beherrschung der englischen und der französischen Sprache sind gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 26. Juli 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die
bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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