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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung Verteidigungspolitik (VPol)

Bewerbungsfrist: 26. Juli 2017 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Verteidigungspolitik (VPol) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A1/6).

Der Monatsbezug (A1/6) beträgt mindestens € 3.300,20 brutto bzw. das Monatsentgelt (v1/4) € 4.125,20 brutto. Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Abteilung Verteidigungspolitik sowie Zusammenschau über alle Vorgänge und Entwicklungen im Verantwortungsbereich im Hinblick auf deren Möglichkeiten und Auswirkungen auf die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und unmittelbar unterstellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Wahrnehmung der Vertretung der Abt VPol innerhalb des BMLVS sowie außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Steuerung und Koordinierung des Verteidigungspolitischen Managementprozesses der Konzeption der nationalen Policy- und Richtlinienerstellung, einschließlich sicherheitspolitischer Beiträge zur Wehrpolitik
- Steuerung und Koordinierung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundsatzbearbeitungen und Strategieentwicklung und der strategischen Vorausschau, einschließlich der verteidigungspolitischen Aspekte der USV und der Kooperation mit sicherheitspolitischen Institutionen
- Planung, Koordinierung und Überwachung der Erstellung der inhaltlichen Grundlagen für Anlage und Konzeption der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Beratungsaufgaben der DionSihPol, insbesondere gegenüber HBM, ChGStb und Ltr DionSihPol
- Steuerung und Koordinierung der Konzeption verteidigungspolitischer Einsatz- und Kooperationsgrundlagen, insbesondere hinsichtlich Regionalstrategien, sicherheitspolitischer Querschnittsmaterien, der kooperativen Sicherheitspolitik und besonderer sicherheitspolitischer Projekte.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1.
2. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 oder die Voraussetzung zur Absolvierung.
3. Abgeschlossenes Studium der Rechts-, Geistes oder Sozialwissenschaften.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der nationalen und internationalen, insbesondere der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, (20 %)
b) besondere Erfahrung in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und externen ebenen-adäquaten, auch ausländischen, Repräsentanten sowie nachweisliche Erfahrung in der unmittelbaren Politikberatung, (20 %)
c) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit, (10 %)
d) Erfahrung in der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik sowie mit inter- und multinationalen Institutionen, (10 %)
e) Erfahrungen in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, (10 %)
f) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse, (10 %)
g) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
h) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik. (10 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen, auch in Leitungsverwendungen,
- Erfahrung im Dienstbetrieb der Zentralstelle und anderer facheinschlägiger Dienststellen, vor allem des Nationalen Sicherheitsrates sowie anderer Bundesdienststellen, insbesondere BKA und BMEIA.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 26. Juli 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at:

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

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