Personalausschreibung: Kommandantin bzw. Kommandant des Kommandos Luftstreitkräfte
Bewerbungsfrist: 14. Juli 2017 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 3 Z 11 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Kommandantin bzw. des Kommandanten des Kommandos Luftstreitkräfte öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).
Der Monatsbezug (M BO 1/7) beträgt mindestens € 8.610,60 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Herrn Bundesminister vorbehalten ist, entsprechend der Umsetzung der "Landesverteidigung 21.1" (LV21.1) die gegenständlich ausgeschriebene Kommandantenfunktion durch eine auf fünf Jahre befristete Ernennung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers zu besetzen bzw. eine qualifizierte Bedienstete oder einen qualifizierten Bediensteten bis zu einer allenfalls konkret beabsichtigten Organisationsänderung/Auflösung mit der Führung der in Frage stehenden Dienstelle zu betrauen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Die Luftstreitkräfte führen
- Wahrnehmung der oberen taktischen Führung der österreichischen Luftstreitkräfte.
- Wahrnehmung der operativen Führung aller im Rahmen einer Luftraumsicherungsoperation oder Operation zur Durchsetzung der Lufthoheit eingesetzten Kräfte des Bundesheeres unter Umsetzung militärstrategischer Planungs- und Führungsweisungen im und für alle Teilstreitkräfte.
- Wahrnehmung der Verantwortung als Joint Airspace Coordination Authority zur Koordinierung der Nutzung des Luftraumes durch alle Teilstreitkräfte.
- Logistische Führung der Luftstreitkräfte bis auf Ebene der Basismaterialerhaltung des Luftzeuggerätes und des Luftraumbeobachtungs- und Führungssystems inklusive der damit verbundenen Systembetreuung und Materialbewirtschaftung und Wahrnehmung der Verantwortung für das zugeordnete Budget.
- Leitung der Dienstbehörde Kommando Luftstreitkräfte.
- Erteilung von Vorgaben und Richtlinien zur Erreichung und Erhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft.
- Sicherstellung einer dem Stand der Technik und den Aufgaben entsprechenden Einsatzbereitschaft der Luftstreitkräfte.
- Teilstreitkräfteübergreifende Sicherstellung eines Höchstmaßes an Flugsicherheit und Betriebssicherheit aller fliegerspezifischen Anlagen und Einrichtung unter Steuerung des dazu erforderlichen Qualitätsmanagements.
- Beratung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport und des Chef des Generalstabes in allen Angelegenheiten der Luftstreitkräfte und Vertretung des Bundesheeres als Air Chief im Rahmen internationaler Konferenzen.
- Ergebniskontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Kommandantenverantwortung.
- Einsetzung von Kommissionen zur Untersuchung von besonderen Vorfällen und Unfällen.
- Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen von nationalen und internationalen Repräsentationsaufgaben und Truppenkontakten.
- Veranlassung der Umsetzung der Ergebnisse aus gewonnenen Erfahrungen und Wissensakkumulierung im Fachbereich unter Sicherstellung des Zuganges zum Wissenstransfer im internationalen Kontext.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1
a) abgeschlossene Generalstabsausbildung gemäß Z 12.13 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
b) abgeschlossene Ausbildung Fachhochschul-Masterstudiengang "Militärische Führung" gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979.
2. Fliegerspezifische Fachausbildung als Militärpilot, als Radarleitoffizier, Flugsicherungsoffizier oder Fachausbildung im Bereich Luftaufklärung oder Radarbetriebsdienst.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien, (15 %)
b) vertiefte militärstrategische Kenntnisse und besondere einsatzorientierte Führungserfahrung, (15 %)
c) Erfahrung als Kommandant eines kleinen oder großen Verbandes der Luftstreitkräfte sowie Erfahrung im Bereich der Planung und Leitung multinationaler Luftoperationen bzw. Luftstreitkräfteübungen, (15 %)
d) besondere Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und -externen Ebenen adäquaten Repräsentanten, (10 %)
e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
f) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
g) Disziplin und Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Innovationsbereitschaft, Integrität, Konfliktlösungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, (10 %)
h) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+), (10 %)
i) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLVS,
- Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen, sonstige Verwendungen im Ausland).
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 14. Juli 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at:
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der
Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.