Personalausschreibung: Ausschreibung der Funktion der Militärkommandantin bzw. des Militärkommandanten von Burgenland im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Bewerbungsfrist: 25. August 2017 - bereits abgelaufen !Gemäß § 3 Z 8 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Militärkommandantin bzw. des Militärkommandanten von BURGENLAND im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatz-wertigkeit M BO 1/4).
Der Monatsbezug (M BO 1/4) beträgt mindestens € 2.377,80 brutto. Der angeführte Min-destbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Der Inhaberin bzw. dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der militärischen Angelegenheiten und Beziehungen sowie aller Interessen des BMLVS und des ÖBH gegenüber dem Bundesland
- Sicherstellung der zivil-militärischen Zusammenarbeit und Kooperationen mit den im Bundesland befindlichen Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden und -organen sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Bereiches und privaten Einschreitern
- systematische Beobachtung der Landespolitik und ihrer Fortschreibung sowie der sektoralen und regionalen Entwicklungskonzeptionen
- Wahrnehmung der Zuständigkeit als landesmilitärbehördliches Kompetenzzentrum
- Wahrnehmung der Zuständigkeit als Militärbehörde I. Instanz im Bereich Stellungs- und Ergänzungswesen sowie Durchführung von sonstigen behördlichen Verfahren nach dem WG, MBG, Disziplinarrecht, Sperrgebietsgesetz, Munitionslagergesetz und Militärberufsförderungsgesetz
- Wahrnehmung der gesetzlichen normierten Vollziehungsaufgaben aufgrund diverser bundes- und landesgesetzlicher Regelungen (z.B. nach dem Strahlenschutzgesetz, Forstgesetz, Heeresversorgungsgesetz, Meldegesetz, Suchtgiftgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz sowie Raumordnungsgesetze und Umweltschutz)
- Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben als Repräsentant des ÖBH im Bundesland und Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen mit den Dienststellen des Bundeslandes, der Kammern und Interessens¬vertretungen, der Blaulichtorganisationen, der Traditionsverbände und sonstiger relevanter Dienststellen (Energieversorgungsunternehmen etc.)
- Sicherstellung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesheeres im Bundesland, vor allem im Hinblick auf die überregionalen Medien (z.B. ORF, bundesweite Printmedien)
- Vorbereitung und Begleitung des externen Wirksamwerdens von vorgesetzten militärischen Kommandanten und Dienststellenleitern im Bundesland
- das Militärkommando und die dem Kommando unterstellte Dienststellen führen
- Führung von im AssE befindlichen Truppen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird
- Sicherstellung des Betriebes der militärischen Infrastruktur im Wege der BetrSta bzw. TÜPl
- Wahrnehmung der Mobilmachungsverantwortlichkeit für den(die) zugewiesenen MobVbd(e) und MobEinh, der terr strukturierten, ergänzenden Miliz und der Expertenstäbe
- Sicherstellung von Aus-, Fort- und Weiterbildung des Kaders und der Rekruten
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1
a) abgeschlossene Generalstabsausbildung gemäß Z 12.13 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
b) abgeschlossene Ausbildung Fachhochschul-Masterstudiengang "Militärische Führung" gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
c) im Intendanzdienst.
2. Zusätzlich für Offiziere des Intendanzdienstes: erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften im Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Zusätzlich für Offiziere des Intendanzdienstes: erfolgreich absolvierter Intendanzlehr-gang.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse der für die Wahrnehmung der Aufgaben geltenden Gesetze und Vorschriften sowie praktische Erfahrungen in deren Umsetzung, (GStbD: 20 %; Absolventen FH-MAStg MilFü: 20 %; IntD: 30 %)
b) zusätzlich für Offiziere im Generalstabsdienst bzw. Absolventen FH-MAStg MilFü: Vorverwendung als Kommandant eines kleinen oder großen Verbandes, (10 %)
c) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
d) Menschenführung und Führungsverhalten, (15 %)
e) Kenntnisse der zivilen Verwaltungsstrukturen und -abläufe, (10 %)
f) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, besondere Kommunikationsfähigkeit, (20 %)
g) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (5 %)
h) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen (2/2/2/-), (5 %)
i) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/-),
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in höheren militärischen Kommanden und Dienststellen einschließlich der Zentralstelle des BMLVS,
- Auslandserfahrungen (Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Übungen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland, sonstige Verwendungen im Ausland) oder Erfahrungen betreffend bilaterale Kooperationen.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungs-kommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizier-ten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend die Kriterien der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die ange-strebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 25. August 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at:
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerbe-rinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13 in Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchge-führt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.