Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Abteilung Heeressport (HSpo) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Bewerbungsfrist: 04. September 2017 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Heeressport im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/5 bzw. v1/4).
Der Monatsbezug bzw. das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.299,60 (A1/5) bzw. € 4.125,12 (v1/4) brutto. Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Abteilung Heeressport
- Grundsätzliche Auftragserteilungen im Fachdienstweg an das Heeressportzentrum
- Beratung des Sektionsleiters in allen Fragen des Heeressports und militärsportwissenschaftlichen Themen
- Wahrnehmung aller Angelegenheiten des Heeres-sportwissenschaftlichen Dienstes, der sportwissenschaftlichen Zusammenarbeit mit universitären Einrichtungen und des Leistungssports im Österreichischen Bundesheer
- Zusammenarbeit mit allen nationalen und ausländischen militärischen Sportorganisationen (insbesondere der BSO), einschließlich der Vertretung des ÖBH in diesen Organisationen im Falle einer Mitgliedschaft
- Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf den Heeres-Leistungs- sowie Gesundheitssport in Verbindung mit den Ressortvorgaben
- Enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Sektion II und Koordination hinsichtlich Strategie und Umsetzung der erarbeiteten Programme im Spitzen-, Leistungs- und Breitensport
- Budgetverantwortung über ein Gesamtvolumen von rd. € 10 Mio.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl Nr 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder die Erfüllung der Voraussetzung für die Auf- oder Übernahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 oder die Voraussetzung und Bereitschaft zur Absolvierung.
3. Abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Z 1.12 lit.a der Anlage 1 zum BDG 1979 (Sportwissenschaften, Bewegungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 5. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) ausgezeichnete Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Heeres-Leistungssports, (15 %)
b) ausgezeichnete Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Bereich der österreichischen Sportpolitik, der internationalen und nationalen Sportstrukturen, der Öffentlichkeitsarbeit, und der Verwendung neuer Medien, (15 %)
c) Fähigkeit zur Bewältigung von komplexen Verhandlungssituationen in internationalen Gremien und mit internationalen Organisationen sowie Fähigkeit zur Präsentation und Verhandlung sportpolitischer und sportmilitärischer Inhalte und Positionen bei internationalen Sitzungen und Konferenzen, (10 %)
d) Sicherheit, Versiertheit sowie diplomatisches Geschick im Umgang mit Menschen, insbesondere im Umgang mit ausländischen Delegationen bzw. in internationalen Organisationen, (10 %)
e) präzise Ausdruckweise sowie Fähigkeit zur Planung und Organisation von hochkomplexen Aufgaben, (10 %)
f) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen (2/2/2/2), (10 %)
g) Bereitschaft, als Österreichischer Vertreter im CISM tätig zu sein, (10 %)
h) Fähigkeit zur wirkungsvollen Präsentation sportbezogener Inhalte sowie Erfahrung im Projektmanagement und Organisationsmanagement und fundierte Erfahrung im PR-Bereich (Verwendung von Marketingtools), (10 %)
i) Disziplin und Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Konfliktlösungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Verhandlungsfähigkeit. (10 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Kreativität, Innovationsbereitschaft und geistige Wendigkeit,
- eigenständiges, logisches Denken und Fähigkeit zur raschen Lösung von Problemstellungen,
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/3),
- Selbstmanagement zur Bewältigung von Spitzenbelastungen sowie rasche Einstellung auf neue Aufgaben,
- ausgedehntes Managementwissen im PR-Bereich.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes - B-GlBG, BGBl Nr 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 04. September 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 - 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.