Personalausschreibung: Ausschreibung der Funktion der Kommandantin bzw. des Kommandanten des Kommandos Gebirgskampf im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2017 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 3 Z 8 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Kommandantin bzw. des Kommandanten des Kommandos Gebirgskampf im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/4).
Der Monatsbezug (M BO 1/4) beträgt mindestens € 2.733,80 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Führung des Kommandos Gebirgskampf
Sicherstellung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft des Kommandos Gebirgskampf
Erteilung von Richtlinien an den stvKdt und ChdStb
Bearbeitung von Kommandanten-Angelegenheiten
Personalsteuerung von Kommandantenfunktionen und wichtigen Stabsfunktionen im Kommando Gebirgskampf
Koordinierung der Gebirgs- und Gebirgskampfausbildung
Sicherstellung der internationalen Kooperationen der Gebirgstruppe
Leitung von Übungen
Sicherstellung der Einsatzvorbereitung
Vertretung des Kommandos Gebirgskampf beim KdoLaSK und gegenüber territorialen Kommanden
Vertretung des Kommandos Gebirgskampf gegenüber zivilen Dienststellen, Partnern und Organisationen im Bereich des Kommandos Gebirgskampf
Vertretung des Kommandos Gebirgskampf bei Truppenkontakten mit ausländischen Partnerverbänden
Vertretung des Kommandos Gebirgskampf gegenüber Medien.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 oder H 2 / M BO 2.
2. Für Offiziere in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1
a) abgeschlossene Generalstabsausbildung gemäß Z 12.13 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
b) abgeschlossene Ausbildung Fachhochschul-Masterstudiengang "Militärische Führung" gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Für Offiziere in der Verwendungsgruppe H 2/M BO 2 zusätzlich: erfolgreich absolvierter Fachhochschul-Masterstudiengang "Militärische Führung"; dieses Erfordernis kann durch eine bindende Erklärung der Bereitschaft zur nächstmöglichen Absolvierung dieser Ausbildung ersetzt werden, wobei zum Zeitpunkt der Bewerbung sämtliche Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Lehrgang gegeben sein müssen (diesfalls wird auf die Möglichkeit der Abberufung von der Funktion im Falle eines negativen Abschlusses oder NICHT-Absolvierung des Lehrganges hingewiesen).
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) erfolgreiche Truppenverwendung als Kommandantin bzw. Kommandanten eines kleinen Verbandes im In- oder Ausland, (15 %)
b) Menschenführung und Führungsverhalten, (15 %)
c) Ausbildung und Ausbildungsplanung, (15 %)
d) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung, (10 %)
e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
f) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
g) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+), (10 %)
h) Disziplin und Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Integrität, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, repräsentatives Auftreten, (10 %)
i) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLVS,
Erfahrung in der Einsatzplanung der militärstrategischen bzw. operativen Ebene des ÖBH,
Gebirgsspezifische militärische bzw. zivile Qualifikation,
Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland; sonstige Verwendung im Ausland).
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 31. Oktober 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 Uhr bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.