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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Gruppe Logistik im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Bewerbungsfrist: 06. November 2017 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Gruppe Logistik im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A1/7).

Der Monatsbezug (A1/7 bzw. v1/5) beträgt mindestens € 8.610,60 brutto (A1/7) bzw. das Monatsentgelt € 8.144,70 brutto (v1/5). Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Herrn Bundesminister vorbehalten ist, entsprechend der Umsetzung der "Landesverteidigung 21.1" (LV21.1) die gegenständlich ausgeschriebene Leitungsfunktion durch eine auf fünf Jahre befristete Ernennung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers zu besetzen bzw. eine qualifizierte Bedienstete oder einen qualifizierten Bediensteten bis zu einer allenfalls konkret beabsichtigten Organisationsänderung/Auflösung mit der Führung der in Frage stehenden Funktion zu betrauen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen Änderungen in der Bezeichnung der Organisationselemente, des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Leitung der Gruppe Logistik
Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen zur Sicherstellung der Logistik des gesamten Bundesheeres sowie dessen materiellen Unterhalt und Betrieb
Wahrnehmung der Vertretung der Gruppe Logistik sowohl innerhalb des BMLVS als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Funktion als Nationaler Logistikdirektor (SNLO)
Beratung des Leiters der Sektion III in allen Angelegenheiten der Logistik

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A 1 bzw. ein privatrechtliches Dienstverhältnisses in a/v1 oder die Voraussetzung für die Übernahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines ordentlichen Hochschulstudiums im Sinne der Ziffer 1.12 und 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 oder eine absolvierte auf diesen Lehrgang anrechenbare Ausbildung oder die Bereitschaft, diese Ausbildung zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu absolvieren.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Planung und Durchführung von Organisationsprojekten und in der allgemeinen Verwaltung, im Besonderen im Hinblick auf Anforderungen der Streitkräfteplanung, -entwicklung, im personellen Unterhalt von Streitkräften sowie an Bereitstellung und Betrieb von Streitkräften im nationalen und internationalen Kontext, (35 %)
b) Erfahrung als Abteilungsleiter in der Zentralstelle oder als Amtsleiter sowie Erfahrung in der Führung auf der taktischen/operativen Ebene, (25 %)
c) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10%)
d) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLVS-internen und -externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
f) Disziplin und Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Belastbarkeit, Flexibilität, Verhandlungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit. (10 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen,
- eine möglichst mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich,
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § §141 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. § 68 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe A 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Das BMLVS ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 06. November 2017 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr oder ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens der/des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLVS (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 Uhr bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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