Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
Bewerbungsfrist: 06. August 2018 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (WFE) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Der Monatsbezug (M BO 1/5) beträgt mindestens € 3.222,60 brutto. Der angeführte Mindestbezug (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referenten und des Sachbearbeiters
- Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Wissenschaft & Forschung & Entwicklung sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Wahrnehmung der Aufgaben des nationalen Forschungsdirektors des ÖBH ("National R&T - Director")
- Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Wissenschaftskommission, insbesondere im erweiterten Exekutivkommitee
- Wahrnehmung der Vertretung des Ressorts in allen Fragen der Forschungskooperationen
Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung nachstehende Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der Grundlagen und Grundsätze für die Wissenschaft und Forschung
- Angelegenheiten der Steuerung des Forschungsprozesses, des Forschungsprogramms und des Forschungsplans
- Angelegenheiten der nationalen Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Angelegenheiten der Festlegung der Verteidigungsforschungsstrategie und des Verteidigungsforschungsprogramms (VFP)
- Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie der Vertretung Österreichs bei der Europäischen Kommission hinsichtlich der "Preparatory Action" (PA) und des Aufbaus der europäischen Verteidigungsforschung
- Angelegenheiten der Wissenschaftskommission beim BMLV
- Angelegenheiten der Budgetführung für den Bereich der Forschung
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 in allen Verwendungen
oder
das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Studiums gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
(Ausgenommen bei einer Verwendung im Generalstabsdienst oder in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung oder bei Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung).
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BO 1.
(Ausgenommen bei einer Verwendung im Generalstabsdienst oder in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung oder bei Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung).
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse der Heeresorganisation und im Bereich der universitären und außeruniversitären Wissens- und Forschungslandschaft, (17,5 %; 12,5 % für GStbD, HMilFü und M BO 2 mit Überstellungsvoraus-setzungen)
b) besondere Kenntnisse über Wissenschaft, Forschung und Entwicklung von Unternehmen und Organisationen und berufliche Erfahrung im Forschungsmanagement bzw. Forschungsbereich, (17,5 %; 12,5 % für GStbD, HMilFü und M BO 2 mit Überstellungsvoraussetzungen)
c) zusätzlich für Offiziere im Generalstabsdienst oder in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung oder M BO 2 mit Überstellungsvoraussetzungen: Erfahrung in der Truppenführung, (10 %)
d) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
e) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
f) besondere Erfahrungen in der Führung von vor allem hochqualifizierten Mitarbeitenden sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %)
g) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit, zielorientiertes Führen, Konfliktlösungs-fähigkeit, Kritikfähigkeit, ganzheitliches Denken, Verhandlungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Disziplin und Pflichtgefühl, (15 %)
h) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+), (10 %)
i) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
• ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen,
• möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich bzw. an einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung,
• Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen; verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland; sonstige Verwendungen im Ausland).
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im österreichischen Bundesheer hingewiesen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 06. August 2018 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 Uhr bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.