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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion des Innovationsbüros (InnoBür) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 28. Jänner 2019 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion des Innovationsbüros (InnoBür) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.377,10 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Leitungsfunktion vorerst auf die Dauer von zwei Jahren befristet, d.h. bis 30. November 2020, ist. Im Falle einer Straffung der Koordinierungsaufgaben bei der künftigen Neuorganisation der Zentralstelle wird die Abteilung Innovation einer Neubeurteilung unterzogen.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Leitung des Innovationsbüros
• Eigenverantwortliche Leitung und Koordination der Stabstelle in personeller, organisatorischer, militärfachlicher und budgetärer Hinsicht
• Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unmittelbar unterstellten Fachexperten und Mitarbeiter sowie der einzelnen Referate
• Planung und Erstellung von Strategien, Analysen und Konzepten für den gesamten Wirkungsbereich des BMLV und deren kommunikativer Aspekte, unter besonderer Berücksichtigung der internationalen und nationalen militärstrategischen und politischen Entwicklungen. Wahrnehmung der Vertretung von Innovationsangelegenheiten sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
• Wahrnehmung der Beratung und Unterstützung des HBM in den Angelegenheiten der Planung und Erstellung von Strategien, Analysen und Konzepten für den gesamten Wirkungsbereich des BMLV und deren kommunikativer Aspekte, unter besonderer Berücksichtigung der internationalen und nationalen militärstrategischen und politischen Entwicklungen. Wahrnehmung der Vertretung von Innovationsangelegenheiten sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
• Leiten des Methodenkompetenzzentrums für das strategische Innovationsmanagement
• Festlegung der Definition von Innovationsmanagement im BMLV und Sicherstellung der Innovationsstrategie des BMLV
• Qualitätssicherung
• Koordination und Festlegung aller strategisch definierten Ziele durch das Initiieren und setzen operativer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Steuerung in kompetenzorientierter, methodischer und prozessualer Hinsicht

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst gemäß Z 12.13 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979
oder
das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung
oder
c) im Intendanzdienst gemäß Z 12.17 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
d) im höheren militärfachlichen Dienst gemäß Z 12.18 der Anlage 1 zum BDG 1979.
2. Für die Verwendung im Intendanzdienst:
a) den Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 und
b) den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung.
3. Für die Verwendung im höheren militärfachlichen Dienst:
a) den Abschluss eines Hochschulstudiums der Geisteswissenschaften gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 und
b) den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) detaillierte Kenntnisse der Abläufe in der Zentralstelle sowie der Heeresorganisation einschließlich Heeresverwaltung bis auf Ebene der DB-2 und Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen,
b) fundierte Kenntnisse in der Bundesheerplanung und der Prozesslandschaft des BMLV sowie der Strategieentwicklung hinsichtlich zukünftiger militärischer Fähigkeiten,
c) fundierte Kenntnisse in der fähigkeitsbasierten Streitkräfteentwicklung sowie um zentrale Vorhaben des BMLV über den gesamten Lebenslaufzyklus inklusive der Bereitstellung,
d) besondere Kenntnisse der Ministerial- und Behördenorganisation sowie besondere Kenntnisse der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften,
e) umfassende Kenntnisse im wissenschaftlichen Bereich, insbesondere im Fachbereich der Militärwissenschaften und im Rahmen von Forschung und Entwicklung sowie Fachpublikationen insbesondere zu militärisch relevanten Themenstellungen,
f) Einsatzerfahrung (gem. §2 WG) als Kommandant oder stv. Kommandant oder Chef des Stabes eines Heereskörpers (gem. §2 ADV) oder Kommandant eines österreichischen Auslandskontingentes auf Ebene Truppenkörper (gem. ADV §2),
g) umfassende Erfahrung in der Führung und Leitung von Dienststellen des Bundesheeres,
h) breit gefächertes Spektrum an Ausbildungsgängen innerhalb und außerhalb des Bundesheeres,
i) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, Selbständigkeit, Genauigkeit, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie zielorientierter Arbeitsstil und besondere Kommunikationsfähigkeit,
j) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik,
k) besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Organisationslehre und im Bereich der Methodenlehre,
l) Erfahrungen in der Aufbereitung und Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für Entscheidungsträger,
m) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen (2/2/2/2).

Alle angeführten, von den Bewerbenden bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Darüber hinaus sind erwünscht:
- Möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen,
- Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Umgang mit Medien,
- zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache sowie der zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Gemäß Erlass vom 20. August 2018, GZ S93726/6-AusbA/2018 (1), bleibt eine einmal abgelegte Sprachprüfung mit sofortiger Wirkung unbefristet (solange bis eine neue Sprachprüfung absolviert wird) gültig - dies umfasst auch ein derzeit nicht mehr gültiges, letztes Prüfungsergebnis.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 28. Jänner 2019 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 Uhr bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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