Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Rechtsabteilung (Recht) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 25. November 2019 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Rechtsabteilung (Recht) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.479,10 (A 1/6) bzw. € 4.345,40 (v1/4) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Rechtsabteilung
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referatsleiter und unmittelbar unterstellten selbständigen Referenten und Mitarbeiter
- Wahrnehmung der Vertretung der Rechtsabteilung sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Wahrnehmung der Beratung und Unterstützung des Ressorts in Rechtsangelegenheiten
Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung folgende Agenden:
- Angelegenheiten der Beratung und Unterstützung des Ressorts in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erstattung von Rechtsgutachten
- Angelegenheiten des Schadenersatzwesens
- Angelegenheiten des Verkehrs mit den ordentlichen Gerichten und der Finanzprokuratur in den von der Zentralstelle wahrzunehmenden Rechtsangelegenheiten
- Angelegenheiten der Vertretung des Ressorts vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof, sowie dem Österreichischen, Europäischen und Internationalen Patentamt und der Datenschutzbehörde
- Angelegenheiten der Vertretung in administrativen Verfahren vor der Euro¬päischen Kommission sowie dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Gericht erster Instanz
- Rechtliche Angelegenheiten der Heereslenkberechtigungen
- Militärluftfahrtrechtliche Angelegenheiten einschließlich des Verkehrs mit der Austro Control GmbH, der EUROCONTROL und anderen internationalen Luftfahrtorganisationen in diesen Angelegenheiten
- Militärluftfahrtbehördliche Angelegenheiten einschließlich der militärischen Flugunfallkommission
- Angelegenheiten der Wahrnehmung der Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung für die Vollziehung des Waffengesetzes 1996, des Munitionslagergesetzes 2003 und des Sperrgebietsgesetzes 2002
- Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes
- Angelegenheiten der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte sowie der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Angelegenheiten der Vollziehung des WG 2001 im Hinblick auf das Führen des militärischen Hoheitszeichens
- Beurteilung der Wirkungsdimensionen hinsichtlich der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben gem. § 17 BHG 2013 betreffend konsumentenschutzpolitische Auswirkungen
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auf- oder Übernahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften im Sinne der der Z 1.12 lit.a der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A) - Rechtskundiger Dienst oder eine absolvierte, auf diesen Lehrgang anrechenbare Ausbildung.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes des Bundes und der Länder sowie des Zivil- und Handelsrechts, (20 %)
b) besondere Kenntnisse der Ministerial- und Behördenorganisation, (15 %)
c) umfassende Kenntnisse über Organisation, Wirkungsmechanismen und hauptsächliche Regelungsbereiche der Europäischen Union, (15 %)
d) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
e) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
f) besondere Erfahrungen in der Führung von vor allem hoch qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und -externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %)
g) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil sowie besondere Kommunikationsfähigkeit, (10 %)
h) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen,
- möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Gemäß Erlass vom 20. August 2018, GZ S93726/6-AusbA/2018 (1), bleibt eine einmal abgelegte Sprachprüfung mit sofortiger Wirkung unbefristet (solange bis eine neue Sprachprüfung absolviert wird) gültig - dies umfasst auch ein derzeit nicht mehr gültiges, letztes Prüfungsergebnis.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 25. November 2019 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.