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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Kontrollabteilung B (KontrB) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 22. Jänner 2020 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Kontrollabteilung B (KontrB) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.479,10 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Leitung der Kontrollabteilung B
- Beratung des Leiters der Gruppe Grundsatzplanung sowie in dessen Auftrag von anderen Funktionen in Angelegenheit der Kontrolltätigkeit der Abteilung
- Führung aller unterstellten Mitarbeiter (Evaluierungsdirektoren, Referatsleiter und der unmittelbar unterstellten Mitarbeiter)
- Steuerung und Koordination der Aufgabenerfüllung und Sicherstellung des Zusammenwirkens der unterstellten Mitarbeiter
- Analyse der Evaluierungsdirektor- bzw. referatsübergreifenden Herausforderungen und Handlungsbedürfnisse
- Ableitung der Bearbeitungserfordernisse und Anleitung der Erstellung von Beiträgen der Evaluierung in den Waffengattungen und Truppengattungen der Logistiktruppen und Führungsunterstützungstruppen
- Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung KontrB sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit

Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung folgende Agenden:
- Angelegenheiten der Evaluierung der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung der Bereiche Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, militärische Sicher¬heit, Materialerhaltung, militärisches Gesundheitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechno¬logie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter, der diesen dienenden Einrichtungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten sowie der Aka-demien und Schulen (für die genannten Bereiche) sowohl bei der Aufgaben¬erfüllung im nationalen als auch internationalen Rahmen einschließlich der Aufgabenerfüllung im Einsatz
- Angelegenheiten der Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungs¬vorschlägen in allen Planungs- und Realisierungsphasen der Bereiche Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, militärische Sicherheit, Materialerhaltung, militärisches Gesundheitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungs¬fähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter, der diesen dienenden Einrichtungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten sowie der Akademien und Schulen (für die genannten Bereiche) sowohl bei der Aufgabenerfüllung im nationalen als auch inter¬nationalen Rahmen einschließlich der Aufgabenerfüllung im Einsatz
- Angelegenheiten der Untersuchungen und Erhebungen sowie der Plausibili¬tätsprüfungen zur Feststellung von Soll-Abweichungen und deren Ursachen in den Bereichen Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, militärische Sicher¬heit, Materialerhaltung, militärisches Gesundheitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnolo¬gie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter, der diesen dienenden Einrich-tungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten sowie der Akademien und Schulen (für die genannten Bereiche) sowohl bei der Aufgabenerfüllung im nationalen als auch internationalen Rahmen einschließlich der Aufgabener¬füllung im Einsatz
- Angelegenheiten der fachlichen Beratung und Unterstützung in allen Belangen der Bereiche Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, militärischen Sicher¬heit, Materialerhaltung, militärisches Gesundheitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnolo¬gie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter, der diesen dienenden Einrich¬tungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten sowie der Akademien und Schulen (für die genannten Bereiche)
- Angelegenheiten der Kontrolle des Schutzes und der Sicherheit auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich der dem Leiter der Zentralstelle gem. dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) aufgetragenen Aufgaben sowohl bei der Aufgabenerfüllung im nationalen als auch internationalen Rahmen einschließlich der Aufgabenerfüllung im Einsatz
- Angelegenheiten der Durchführung von Erhebungen und Abgabe von Stellungnahmen zu Beschwerden und Missständen mit militärmedizinischem Bezug auf Ersuchen DiszBW
- Angelegenheiten des Kontrollwesens des BMLV für die Bereiche Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, Materialerhaltung, militärisches Gesund¬heitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter
- Angelegenheiten der Erstellung des Kontrollplanes und des Jahresberichtes für die Bereiche Logistik, Infrastruktur und Transportwesen, Materialerhaltung, militärisches Gesundheitswesen, Sanitätsdienst und körperliche Leistungs¬fähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologie und Datensicherheit, Fernmeldewesen und elektronische Kampfführung, Führung, Kommunikation sowie der Ämter

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst gemäß Z 12.13 der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979
oder
das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse im Bereich der Truppen- und Waffengattungen des ÖBH, (20 %)
b) Erfahrung in der Truppenführung (Kommandantenfunktion auf Ebene klVbd, grVbd oder ähnlichem OrgEt bzw. leitende Stabsfunktion in einem höheren Kommando), (10 %)
c) ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen, (10 %)
d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
e) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung von vor allem hoch qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (10 %)
f) Auslandserfahrung (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen; verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland), (10 %)
g) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
h) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit sowie zielorientiertes Führen, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, ganzheitliches Denken, Verhandlungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Disziplin und Pflichtgefühl, (10 %)
i) körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsüberprüfung allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond), (5 %)
j) Beherrschen der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC) Level 2 abgeschlossen (2/2/2/-). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschen der englischen Sprache gem. "Standardisiertem Fremdsprachlichen Leistungsprofil" (SSLP), zumindest NATO-(BILC) Level 3 (3/3/3/-) abgeschlossen,
- mehrjährige Vorverwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich,
- gehobene Kenntnisse der Verfahren der oberen taktischen Führungsebene und der Operation,
- gehobene Kenntnisse in der nationalen und internationalen Streitkräfteplanung.

Die bei den unter erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Gemäß Erlass vom 20. August 2018, GZ S93726/6-AusbA/2018 (1), bleibt eine einmal abgelegte Sprachprüfung mit sofortiger Wirkung unbefristet (solange bis eine neue Sprachprüfung absolviert wird) gültig - dies umfasst auch ein derzeit nicht mehr gültiges, letztes Prüfungsergebnis.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbe-handlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 22. Jänner 2020 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr oder ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerberinnen und Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

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