Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf X

Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Abteilung Infrastruktur (Infra) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 23. März 2020 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Infrastruktur (Infra) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.557,80 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Leitung der Abteilung Infrastruktur (Infra)
• Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate
• Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Infra sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
• Beratung des Leiters der Gruppe Struktur/Organisation in allen der Abteilung Infra gemäß Geschäftseinteilung zugewiesenen Angelegenheiten
• Sicherstellung der zeitgerechten Bereitstellung der Infrastruktur auf allen Liegenschaften des ÖBH, sowie der ökonomischen Infrastrukturnutzung und des Betriebes der Infrastruktur zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres

Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung nachstehende Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der Bereitstellung und des Betriebes der baulichen Infra­struktur einschließlich der Bauwerktechnik
- Angelegenheiten des Liegenschafts- und Grundbuchwesens einschließlich Verkehr mit der Finanzprokuratur sowie Forst-, Jagd-, Landwirtschafts- und Fischereiwesen
- Angelegenheiten der Fremdreinigung und der Energiebezüge
- Angelegenheiten der strategischen Verwertung und Entwicklung von Liegenschaften einschließlich Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen einschließlich Verkehr mit der Finanzprokuratur
- Angelegenheiten der Planungsvorgaben für Liegenschaften und bauliche Infrastruktur inklusive Immobilien- und Bauprogramm
- Angelegenheiten der Garnisonierung und Dislozierung
- Angelegenheiten der Raumordnung/-planung (ziv)
- Angelegenheiten des Teilprogramms Infrastruktur

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1.
2. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Z 12.18 der Anlage 1 zum BDG 1979 i.V. mit Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 (z.B. der Rechtswissenschaften oder Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Architektur oder Bauingenieurwesen bzw. Abschluss eines diesen Hochschulstudien entsprechenden Fachhochschul-Masterstudienganges/Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Verwaltungsakademie des Bundes).
3. Den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Erfahrung und umfassende Kenntnisse der aus dem Bereich der Streitkräfteplanung resultierenden Ableitungen hinsichtlich der baulichen Infrastruktur, der Garnisonierung und Dislozierung, des Liegenschaftswesens und des Realisierungs-, Bedarfsprogrammes Infrastruktur, (20 %)
b) Erfahrung im Dienstbetrieb der Zentralstelle und den nachgeordneten Dienststellen, (15 %)
c) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
d) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
e) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung von hoch qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %)
f) zielorientiertes Führen, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, ganzheitliches Denken, Verhandlungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Disziplin und Pflichtgefühl, (15 %)
g) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 2 abgeschlossen (2/2/2/2), (10 %)
h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen,
- möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich,
- Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland; sonstige Verwendung im Ausland)
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC)Level 3 abgeschlossen (3/3/3/-).

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Gemäß Erlass vom 20. August 2018, GZ S93726/6-AusbA/2018 (1), bleibt eine einmal abgelegte Sprachprüfung mit sofortiger Wirkung unbefristet (solange bis eine neue Sprachprüfung absolviert wird) gültig - dies umfasst auch ein derzeit nicht mehr gültiges, letztes Prüfungsergebnis.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 23. März 2020 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei­direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle | Verhaltenskodex