Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Revisionsabteilung A (RevA) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 25. November 2020 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Revisionsabteilung A (RevA) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).
Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.557,80 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Revisionsabteilung A
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten selbständigen Referenten und des unmittelbar unterstellten Mitarbeiters
- Wahrnehmung der Vertretung der Revisionsabteilung A sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Beratung bei der Planung und Realisierung von Projekten, im Rahmen von Beschaffungsprogrammen und Organisationsmaßnahmen sowie bei Problemstellungen der allgemeinen Verwaltungstätigkeit in den Fachbereichen Feldzeug-, Luftzeug-, Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik
Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung nachstehende Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der Inneren Revision in den Fachbereichen Feldzeug-, Luftzeug- und Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik
- Angelegenheiten der Überprüfung der Zentralstelle und der nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen auf Einhaltung der Gebarungsgrundsätze und der für die Fachbereiche Feldzeug-, Luftzeug- und Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik maßgeblichen Normen und Vorschriften
- Angelegenheiten der Beratung bei der Planung und Realisierung von Projekten in den Fachbereichen Feldzeug-, Luftzeug- und Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik
- Angelegenheiten der Beratung im Rahmen von Beschaffungsprogrammen und Organisationsmaßnahmen sowie bei Problemstellungen der allgemeinen Verwaltungstätigkeit in den Fachbereichen Feldzeug-, Luftzeug- und Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik
- Angelegenheiten der Erstellung des Revisionsplanes und des Jahresberichtes der Revision für die Fachbereiche Feldzeug-, Luftzeug- und Fernmeldewesen, Elektronik und Radartechnik sowie automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informations- und Kommunikationstechnik
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im Intendanzdienst gemäß Z 12.17 der Anlage 1 zum BDG 1979.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder Sozial- und Wirtschaftswissenschaften im Sinne der Ziffer 1 12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung der Verwendungsgruppe M BO 1 - Intendanzdienst.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Auf die Erlässe vom 30. März 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (1) und vom 06. August 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (2), Gültigkeit Verlässlichkeitsprüfungen - Ausnahmeregelung iZm COVID-19, wird hingewiesen.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Kenntnisse der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften, (15 %)
b) besondere Kenntnisse der vom Ressort zu vollziehenden materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Verfassungs-, Verwaltungs-, Wehr-, Dienst-, Haushalts- und Privatrechtes, (15 %)
c) besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Revisions- und Organisationslehre sowie ausgewählter Bereiche der Betriebswirtschaftslehre (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten-Nutze-Untersuchungen), (10 %)
d) umfassende Kenntnisse aller für die Vergabe von Aufträgen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Bundeshaushalts-, Bundesvergabegesetzes und der ÖNORM A2050, (10 %)
e) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
f) Besondere Erfahrungen in der Führung von vor allem hoch qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (10 %)
g) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
h) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit sowie zielorientiertes Führen, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, ganzheitliches Denken, Verhandlungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Disziplin und Pflichtgefühl, (10 %)
i) Der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse, (5 %)
j) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen,
- möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich,
- Auslandserfahrungen (z.B. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und Übungen; verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland; sonstige Verwendungen im Ausland).
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der Fremdsprache ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Auf den Erlass vom 16. April 2020, GZ S93726/6-AusbA/2019 (1), Neuregelung der Gültigkeit von Sprachprüfungsergebnissen, wird hingewiesen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 25. November 2020 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.