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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Abteilung Militärpolitik (MilPol) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 05. März 2021 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Abteilung Militärpolitik (MilPol) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).

Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 3.609,40 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Abteilung Militärpolitik
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate
- Wahrnehmung der Vertretung der Abteilung Militärpolitik sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Laufende Absprachen und Verhandlung mit BMeiA und BKA zur Erarbeitung und Sicherstellung gemeinsamer militärpolitischer Positionen
- Beratung des ChGStb und auf Weisung die FBM in schriftlicher und mündlicher Form zur Vorbereitung ihrer Vertretung in internationalen Gremien und teilweise Begleitung derselben zu diesen Anlässen, Beratung in bilateralen Angelegenheiten besonderer militärpolitischer Bedeutung

Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung nachstehende Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der Steuerung der multilateralen Kooperationsvorhaben und Programme
- Angelegenheiten der Steuerung der multilateralen und multinationalen Beziehungen und Interessensvertretungen im Bereich EU, UN/OSZE und NATO
- Angelegenheiten der sicherheitspolitischen Analyse und zusammenschauenden Bewertung von Vorgängen und Projekten in den Bereichen EU, UN/OSZE und NATO
- Angelegenheiten der internationalen Abrüstung, Rüstungskontrolle, Verifikation und Nichtverbreitung sowie vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM)
- Angelegenheiten der zentralen Koordinierung und Steuerung der multilateralen und internationalen Streitkräfteentwicklung sowie von Vorhaben im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur
- Angelegenheiten der Initiierung und Vollziehung von internationalen Vereinbarungen im Wirkungsbereich der Militärpolitik
- Angelegenheiten der Budgetführung für den Bereich MilPol

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gem. Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979
oder
das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe M BO 2 und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 05. April 2016, GZ S 93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Auf die Erlässe vom 30. März 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (1), vom 06. August 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (2) sowie vom 16. Dezember 2020, GZ S92000/1093-GStbAbt/2020 (1), Gültigkeit Verlässlichkeitsprüfungen - Ausnahmeregelung iZm COVID-19, wird hingewiesen.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Kenntnisse bezüglich außen- und innenpolitischer Abläufe, (15 %)
b) besondere Kenntnisse im Bereich der Militärstrategie und Sicherheitspolitik, (15 %)
c) Erfahrungen aus einer verwendungsrelevanten Auslandsverwendung (internationale Stabsverwendung z.B. EUMS, MVB, etc.), militärdiplomatische Verwendung (Attachédienst oder Militärberatung), (10 %)
d) Erfahrung in der Truppenführung (Kommandantenfunktion auf Ebene klVbd, grVbd oder ähnlichem OrgEt bzw. leitende Stabsfunktion in einem höheren Kommando), (10 %)
e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
f) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
g) besondere Erfahrungen in der Führung von vor allem hoch qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (10 %)
h) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC) Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+), (5 %)
i) Disziplin/Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Integrität, Flexibilität, Verhandlungsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit, Organisationsfähigkeit, (10 %)
j) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Kommandanten-, Stabs- und Linienverwendungen,
- möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich, insbesondere im politisch-militärstrategischen Bereich,
- verwendungsrelevante Zusatzausbildung im In- oder Ausland.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Beherrschung der englischen Sprache ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Auf den Erlass vom 16. April 2020, GZ S93726/6-AusbA/2019 (1), Neuregelung der Gültigkeit von Sprachprüfungsergebnissen sowie auf den Erlass vom 02. Dezember 2020, S93726/1-AusbA/2020 (1), Übergangsregelung - Fristverlängerung, wird hingewiesen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 05. März 2021 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzlei-direktion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.

2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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