Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Präsidialabteilung (Präs) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 07. Juni 2021 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Präsidialabteilung (Präs) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.609,40 (A 1/6) bzw. € 4.508,30 (v1/4) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.
In dieser Leitungsfunktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Präsidialabteilung
- Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der unterstellten Referate und des selbständigen Referenten
- Wahrnehmung der Vertretung der Präsidialabteilung sowohl innerhalb des BMLV als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Erstellung des Budgets für den Betrieb der Zentralstelle
- Bearbeitung von Angelegenheiten für die keine andere Organisationseinheit der Zentralstelle zuständig ist
Gemäß Geschäftseinteilung obliegen dieser Abteilung folgende Agenden:
- allgemeine Präsidialangelegenheiten
- Angelegenheiten des BMG
- Angelegenheiten der Geschäftseinteilung und der Geschäftsordnung der Zentralstelle
- Angelegenheiten der Büroordnung
- Angelegenheiten der Geheimschutzvorschrift und Rundstempel (Siegel)
- Angelegenheiten der Auskunftspflicht nach dem Auskunftspflichtgesetz
- Angelegenheiten des Bürgerdienstes
- nationale Auskunftsstelle gemäß Art. 122 und 123 der Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen (BGBl. Nr. 155/1953)
- Angelegenheiten des Dienstbetriebes in der Zentralstelle
- Angelegenheit der Sicherheit in den Amtsgebäuden der Zentralstelle
- Angelegenheiten der Administration der Unterbringung der Organisationseinheiten der Zentralstelle einschließlich der Garagen- und Abstellplätze für Dienst- und Privatfahrzeuge in den Amtsgebäuden
- Angelegenheiten der Soldatenvertreterwahlen
- Angelegenheiten der Richtlinien im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechtes bei Wahlen und Abstimmungen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden
- Angelegenheiten der Personalvertretung
- Angelegenheiten des Bibliothekwesens
- Angelegenheiten des Archivwesens, insbesondere Führung des Zwischenarchivs des BMLV
- Angelegenheiten des Druckereiwesens
- Angelegenheiten des HGM, der ÖMB, der AWiSt und des HDruckZ
- Angelegenheiten der Mitgliedschaften des Ressorts bei Vereinen und anderen Institutionen
- Angelegenheiten der Dienstpässe
- Angelegenheiten des Bedienstetenschutzes in der Zentralstelle
- Angelegenheiten des Verlautbarungsblattes
- Angelegenheiten der Militärseelsorge
- Angelegenheiten der Aufsicht über die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen
- Angelegenheiten der Verwaltungsentwicklung und -reform
- Angelegenheiten des Datenschutzes im Ressort, soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist
- Angelegenheiten der Budgetführung für das Militärordinariat, die Evangelische Militärsuperintendentur, ÖMB, HDruckZ und AWiSt sowie für den Betrieb der Zentralstelle und für Mitgliedsbeiträge
Die ausgeschriebene Leitungsfunktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften im Sinne der Z 1.12 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 (A) - Rechtskundiger Dienst.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Auf die Erlässe vom 30. März 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (1), vom 06. August 2020, GZ S93207/1-GStb/2020 (2) sowie vom 16. Dezember 2020, GZ S92000/1093-GStbAbt/2020 (1), Gültigkeit Verlässlichkeitsprüfungen - Ausnahmeregelung iZm COVID-19, wird hingewiesen.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien, (20 %)
b) besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung, der Heeresverwaltung sowie der Verwaltungs- und Heeresorganisation, (20 %)
c) umfassende Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, (10 %)
d) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
e) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
f) besondere Erfahrungen in der Führung von qualifizierten Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit BMLV-internen und -externen ebenenadäquaten Repräsentanten, (15 %)
g) hohes Organisations- und Koordinationsvermögen, zielorientierter Arbeitsstil, besondere Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Gewandtheit sowie zielorientiertes Führen, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, ganzheitliches Denken, Verhandlungsfähigkeit, repräsentatives Auftreten, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Disziplin und Pflichtgefühl, (10 %)
h) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen,
- möglichst eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle in einem einschlägigen Fachbereich.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs. 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Auf den Erlass vom 16. April 2020, GZ S93726/6-AusbA/2019 (1), Neuregelung der Gültigkeit von Sprachprüfungsergebnissen sowie auf den Erlass vom 02. Dezember 2020, S93726/1-AusbA/2020 (1), Übergangsregelung - Fristverlängerung, wird hingewiesen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst im Original in Papierform mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 7. Juni 2021 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Für Bewerber, die ihre Bewerbungsgesuche persönlich einreichen möchten:
Sie werden ersucht, diese Bewerbung in der Ministerialkanzleidirektion/Kanzlei/Poststelle im BMLV (Trakt 9/EG/Zi 13 in der Zeit von 0800 bis 1600 Uhr) abzugeben, wo die erforderliche kanzleitechnische Erfassung durchgeführt wird. Die do. rechtzeitige Abgabe bedeutet die fristgerechte Einbringung Ihrer Bewerbung.
2. Die mehrfache Einbringung (z.B. mittels FAX, Internet und/oder LND (früher MTM)) eines Bewerbungsgesuchs um eine ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.