Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Direktion Recht (DionRecht) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 04. Februar 2022 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere
Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes
1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Leitungsfunktion der Direktion Recht (DionRecht) im
Bundesministerium für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5).
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 9.646,80 (A 1/7) bzw.
€ 9.126,30 (v1/5) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des
Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen
Änderungen in der Bezeichnung des Organisationselementes, des Aufgabenbereiches
und/oder der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Direktion und Letztentscheidung in der für die Direktion relevanten
Angelegenheiten
- Wahrnehmung der Funktion als Rechtsberater nach Art 82 I. ZP/GA
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich
voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden
kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen
steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der
allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 -
BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der
Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der
Entlohnungsgruppe a/v1.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften im
Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den
Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 2008, GZ S92000/58-GStb/2008. Dieses
Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung
ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die
Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer
diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden
Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf
hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die
Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor
allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse der für den Bereich der öffentlichen Verwaltung und
insbesondere der im Bundesheer geltenden Organisations- und
Verfahrensvorschriften, (15 %)
b) umfassende Kenntnisse der gesamten Rechtsordnung, insbesondere des Verfassungsund Verwaltungsrechtes aller militärischen Rechtsbereiche, (15 %)
c) besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Rechtssetzungstechnik, insbesondere im
Erstellen von Gesetz- und Verordnungsentwürfen, (15 %)
d) besondere Kenntnisse der Organisation des Bundesheeres einschließlich der
Heeresverwaltung, (10 %)
e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit
verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)
f) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und -werkzeuge
einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik sowie fachspezifische
IT-Kenntnisse, (10 %)
g) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter
sowie in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen
Spitzenrepräsentanten, (10 %)
h) besondere Qualitäten hinsichtlich des Führungsstils, hohe Belastungskapazität und
besondere Kommunikationsfähigkeit, (10 %)
i) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- mehrjährige Erfahrung als Abteilungsleiter in der Zentralstelle,
- mehrjährige Tätigkeit mit internationalem Bezug.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten angeführten
Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG
vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der
Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten
Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren
Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden
soll, erwünscht sind.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs 1 in Verbindung mit § 253 Abs 2
BDG 1979 bzw. § 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 - VBG, befristet auf die
Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in
der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 voraus.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger
Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse
und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete
Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Überdies ist den
Bewerbungsunterlagen ein höchstens fünfzehnseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach,
Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen Herausforderungen im
Fachbereich anzuschließen. Dabei sind insbesondere die in den Erwartungskriterien gemäß
lit a bis f festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten sichtbar zu machen.
Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis
des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk)
betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen. Ressortexterne Bewerber haben
die Fremdsprachenkenntnisse auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne
Bewerber auf der Homepage des BMLV https://www.bundesheer.at (Service - Formulare -
Verlässlichkeitserklärungen) das Formular "Erweiterte Verlässlichkeitserklärung" zur
Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu
unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto
gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die
ausschreibende Stelle zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt
daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes - B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für
die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete
Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen,
vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die
Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst
in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende
Stelle zu richten.
Sofern eine elektronische Einbringung nicht möglich ist, kann das Bewerbungsgesuch
ausnahmsweise in Papierform und mit dem Zusatz "Vertraulich" unmittelbar an das
Bundesministerium für Landesverteidigung, Abteilung Konkrete Personaladministration,
Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, gerichtet werden.
Bewerbungsgesuche müssen unabhängig davon, ob sie elektronisch oder in Papierform
eingebracht werden, bis spätestens 4. Februar 2022 eingelangt sein. Später einlangende
Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als
grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren
werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die
Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der
von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen
Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen
und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der
ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte
Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu
bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher
übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der
ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. in Papierform und
gleichzeitig in elektronischer Form) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist
tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.