Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Sektion II - Präsidium (Generaldirektion Präsidium) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 30. Mai 2022 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Leitungsfunktion der Sektion II – Präsidium (Generaldirektion Präsidium) im Bundesministerium für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/9 bzw. v1/7).
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 10.901,10 (A 1/9) bzw. € 10.233,70 (v1/7) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Generaldirektion sowie dieser unmittelbar zur Dienst- und Fachaufsicht nachgeordneten Dienststellen
- Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der geschäftseinteilungsmäßigen Zuständigkeit mit anderen Organisationseinrichtungen des Ressorts, des Bundes, der Länder und Gemeinden
- Beratung der Ressortleitung innerhalb der geschäftseinteilungsmäßigen Zuständigkeit
- Vertretung der Generaldirektion und des Ressorts
- Wahrnehmung der Agenden als haushaltsführende Stelle für das zugewiesene Budget
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Bestehen eines sonstigen Bundesdienstverhältnisses und das Vorliegen der Voraussetzungen sowie die explizite Bereitschaft für die Überstellung in die Verwendungsgruppe A 1 bzw. in die Entlohnungsgruppe v1.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder Sozial- und Wirtschaftswissenschaften im Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom vom 5. April 2016, GZ S93207/1-GStb/2016 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der im Bundesheer geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften, (20 %)
b) besondere Kenntnisse der vom Ressort zu vollziehenden materiell-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wehr-, Dienst-, Haushalts-, Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf-, Privat- und des Vergaberechts, (15 %)
c) besondere Kenntnisse des Personal- und Haushaltswesens, insbesondere die Fähigkeit komplexe Zusammenhänge im Personal- und Haushaltswesen zu erkennen und zu realisieren, (10 %)
d) besondere Kenntnisse der Organisation des ÖBH einschließlich der Heeresverwaltung, (10 %)
e) vertiefte Kenntnisse in der Budgetführung, (10 %)
f) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (10 %)
g) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
h) besondere Qualitäten hinsichtlich des Führungsstils, hohe Belastungskapazität und besondere Kommunikationsfähigkeit, (10 %)
i) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- mehrjährige Tätigkeit mit internationalem Bezug,
- mehrjährige Erfahrung als Abteilungs-, oder Bereichs- bzw. Gruppenleiter auf Ebene der Zentralstelle oder mehrjährige Erfahrung als Amtsleiter.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs 1 in Verbindung mit § 253 Abs 2 BDG 1979 bzw. § 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Überstellung in ein solches Dienstverhältnis voraus.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein höchstens fünfzehnseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen Herausforderungen im Fachbereich anzuschließen. Dabei sind insbesondere die in den Erwartungskriterien gemäß lit a bis e festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten sichtbar zu machen.
Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne Bewerber auf der Homepage des BMLV https://www.bundesheer.at (Service – Formulare – Verlässlichkeitserklärungen) das Formular „Erweiterte Verlässlichkeitserklärung“ zur Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die ausschreibende Stelle zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind möglichst in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten.
Sofern eine elektronische Einbringung nicht möglich ist, kann das Bewerbungsgesuch ausnahmsweise in Papierform und mit dem Zusatz „Vertraulich“ unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Abteilung Konkrete Personaladministration, Roßauer Lände 1, 1090 WIEN, gerichtet werden.
Bewerbungsgesuche müssen unabhängig davon, ob sie elektronisch oder in Papierform eingebracht werden, bis spätestens 30. Mai 2022 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungs-unterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. in Papierform und gleichzeitig in elektronischer Form) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.