Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Militärvertretung Brüssel und MilRepräsentant im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 16. Dezember 2022 - bereits abgelaufen !Gemäß § 3 Z 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Militärvertretung Brüssel und Militärrepräsentant im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).
Der Monatsbezug (M BO 1/7) beträgt mindestens € 9.646,80 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der Militärvertretung Brüssel
- selbständige Erstellung und Veranlassung von verteidigungspolitischen und militärpolitischen Analysen
- Vertretung der österreichischen verteidigungspolitischen Interessen in Zusammenarbeit mit den dafür relevanten internationalen Organisationen sowie Wahrnehmung der Vertretung des „Defence Policy Director“
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979
oder
das Bestehen eines sonstigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Bundesdienstverhältnisses und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.
2. Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC) Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+).
3. Beherrschung der französischen Sprache, zumindest NATO-(BILC) Level 2 abgeschlossen (2/2/2/1+) oder die Bereitschaft zur Erbringung dieses Levels bis zum Wirksamwerden der Betrauung mit dieser Leitungsfunktion.
4. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere der EU bzw. der Konzeption des ÖBH sowie der Verteidigungsforschung, (20 %)
b) vertiefte Kenntnisse der militärstrategischen und operativen Führung und Stabsarbeit in nationalen und internationalen Stäben, (10 %)
c) militärpolitische Erfahrung insbesondere im Bereich EU und NATO, sowie Kenntnis des sicherheits- und militärpolitischen Sachstandes in Österreich, (10 %)
d) Kenntnisse zu fremden Streitkräften und internationalen Institutionen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, (10 %)
e) Erfahrung im Bereich der Verhandlungsführung und der internationalen und diplomatischen Usancen, (10 %)
f) Auslandserfahrung (Verwendung, Ausbildung oder Einsatz) in gehobener Funktion, (10 %)
g) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssystem und Bürotechnik sowie fachspezifische IT-Kenntnisse, (5 %)
h) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung vor allem leitender Mitarbeiter sowie in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
i) besondere Qualitäten hinsichtlich des Führungsstils, hohe Belastungskapazität und besondere Kommunikationsfähigkeit, (10 %)
j) vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, inklusive in der Zentralstelle. (5 %)
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152b Abs 1 in Verbindung mit § 268 Abs 2 BDG 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.
Den Bewerbungsunterlagen ist ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein höchstens fünfzehnseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen Herausforderungen im Fachbereich anzuschließen. Dabei sind insbesondere die in den Erwartungskriterien gemäß lit a bis d festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten sichtbar zu machen.
Betreffend die Kriterien der Beherrschung der englischen sowie der französischen Sprache ist gegebenenfalls je ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 16. Dezember 2022 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.