Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf X

Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion der Direktion 7 - Infrastruktur (Dion7 Infra) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 13. September 2023 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 3 Z 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Leitungsfunktion der Direktion 7 – Infrastruktur (Dion7-Infra) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5).

Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 10.336,50 (A 1/7) bzw. € 9.778,80 (v1/5) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Führung der Direktion sowie der unmittelbar zur Dienst- und bzw. oder Fachaufsicht nachgeordneten Dienststellen
- Steuerung und Koordinierung aller Angelegenheiten des Infrastrukturwesens im Ressort
- Vertretung der Direktion innerhalb und außerhalb des ÖBH wahrnehmen sowie Wahrnehmung der Vertretung als "Heeresimmobiliendirektor" für das Ressort
- Beratung der Generaldirektion für Landesverteidigung in allen fachtechnischen Angelegenheiten der Bereitstellung und des Betriebes der baulichen Infrastruktur
- Wahrnehmung der Agenden als haushaltsführende Stelle für das zugewiesene Budget

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen sowie die explizite Bereitschaft für die Überstellung oder Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder Bauingenieurwesen oder eines einschlägigen Hochschulstudiums im Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Kenntnisse im Bereich des Bundesvergabegesetzes und der ÖNORMEN sowie mit den für das Auftragswesen relevanten Normen, (15 %)
b) spezielle Kenntnisse der fachspezifischen Gesetze im Immobilienmanagement, (15 %)
c) umfassende Kenntnisse im Projektcontrolling und Projektmanagement, (15 %)
d) Erfahrung im Bauwesen und umfassende Kenntnisse in der Liegenschaftsverwaltung und –bewirtschaftung (in den Teilbereichen: Schieß- und Übungsplätze, Sicherheitstechnik, Bergbau, Energiemanagement, militärischer Sonderbau), (10 %)
e) Kenntnisse der Streitkräfteentwicklung und des militärstrategischen Planungsprozesses, (10 %)
f) vertiefte Kenntnisse in der Budgetführung und umfassende Kenntnisse in der wirkungsorientierten Haushaltsführung, (10 %)
g) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Führung von leitenden Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
h) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische IT-Kenntnisse, (10 %)
i) der Funktion entsprechende Sprachkenntnisse in Englisch. (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- Erfahrung im internationalen Bereich,
- langjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion der Zentralstelle des Ressorts (Abteilung bzw. Gruppe) oder als Amtsleiter im Bauwesen.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs 1 in Verbindung mit § 253 Abs 2 BDG 1979 bzw. § 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Überstellung in ein solches Dienstverhältnis voraus.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist schlüssig darzulegen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein acht- bis höchstens zwölfseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen Herausforderungen im Fachbereich anzuschließen.

Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.

Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne Bewerber auf der Homepage des BMLV https://www.bmlv.gv.at (Service – Formulare – Verlässlichkeitserklärungen) das Formular „Erweiterte Verlässlichkeitserklärung“ zur Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die ausschreibende Stelle unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 13. September 2023 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage www.bmlv.gv.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.

2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle | Verhaltenskodex