Personalausschreibung: Funktion der Leiterin oder des Leiters der Abteilung Organisation (Org) im Bundesministerium für Landesverteidigung
Bewerbungsfrist: 24. Oktober 2024 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Abteilung Organisation (Org) im Bundesministerium für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).
Der Monatsbezug (M BO 1/6) beträgt mindestens € 4.352,60 brutto und erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Führung der Abteilung
- Festlegung der Handlungsweisen im Zuständigkeitsbereich/Grundkonzeption der materiellen und personellen Organisationsentwicklung sowie der Entwicklung der Heeresgliederung leiten
- Vertretung der Abteilung Organisation sowohl innerhalb des Ressorts als auch außerhalb im Rahmen der Verhandlungsführung im übertragenen Verantwortungsbereich durchführen
- Besorgung der Aufgaben gemäß § 6 Abs 2 Z 6 Bundeshaushaltsgesetz 2013 betreffend die Zuteilung der Personalkapazitäten an die haushaltsleitenden Stellen leiten
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 oder
oder
das Bestehen eines sonstigen Bundesdienstverhältnisses und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der im Bundesheer geltenden Organisations- und Verfahrensvorschriften, (20 %)
b) besondere Kenntnisse im Bereich der Organisation des ÖBH, einschließlich der Heeresverwaltung, (20 %)
c) besondere Kenntnisse auf den Gebieten Personal- und Haushaltswesen, (20 %)
d) besondere Kenntnisse des Streitkräfte-Planungsprozesses und der Fähigkeitenentwicklung, (15 %)
e) besondere Fähigkeiten und Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern sowie in der Verhandlung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
f) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische IT-Kenntnisse, (10 %)
g) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (5 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Kommandanten- oder Leitungsfunktionen auf Ebene großer Verband oder vergleichbare Führungsebene oder internationale Verwendung,
- langjährige Erfahrung in Kommandantenfunktion auf Ebene Militärkommando, Brigade oder langjährige Erfahrung in einer Führungsfunktion in der Zentralstelle oder Nachordnung.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist schlüssig darzulegen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten.
Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 24. Oktober 2024 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.