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Personalausschreibung: Leiterin der Direktion 5 und gleichzeitig Nationale Rüstungsdirektorin oder des Leiters der Direktion 5 und gleichzeitig Nationaler Rüstungsdirektor im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bewerbungsfrist: 20. Dezember 2024 - bereits abgelaufen !

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere
Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 3 Z 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989
- AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion der Leiterin der Direktion 5 Rüstung und
gleichzeitig Nationale Rüstungsdirektorin oder des Leiters der Direktion 5 Rüstung und
gleichzeitig Nationaler Rüstungsdirektor im Bereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/8). Der
vorgesehene Dienstort ist WIEN.

Der Monatsbezug (M BO 1/8) beträgt mindestens € 12.077,40 brutto und erhöht sich
eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten
sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene
Entlohnungsbestandteile.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Führung der Direktion sowie der unmittelbar zur Dienst- und Fachaufsicht
nachgeordneten Dienststellen
- Selbständige Bearbeitung und Koordinierung im Zuständigkeitsbereich mit anderen
Organisationseinrichtungen des Ressorts hinsichtlich des Realisierungsmanagements
entlang der Entwicklungslinien
- Vertretung des Ressorts als Nationaler Rüstungsdirektor im In- und Ausland
- Wahrnehmung der Agenden als haushaltsführende Stelle für das zugewiesene Budget
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu
Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet
werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer
Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der
allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 –
BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der
Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung
a) im Generalstabsdienst oder
b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung oder
c) im Intendanzdienst oder
d) im höheren militärtechnischen Dienst oder
e) im höheren militärfachlichen Dienst
oder
das Bestehen eines sonstigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen
Bundesdienstverhältnisses und das Erfüllen der einschlägigen Voraussetzungen gemäß
Z 12 der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe
M BO 1 mit einer in lit b bis e angeführten Verwendung.
2. Bei Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung: abgeschlossener
Fachhochschul-Masterstudiengang „Militärische Führung“ gemäß Z 12.13a der Anlage 1
zum BDG 1979.
3. Bei Verwendung im Intendanzdienst: abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtsoder
Wirtschaftswissenschaften gemäß Z 12.17 in Verbindung mit Z 1.12 der Anlage 1
zum BDG 1979.
4. Bei Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst: abgeschlossenes
Hochschulstudium der Ingenieurwissenschaften gemäß Z 12.12 in Verbindung mit
Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
5. Bei Verwendung im höheren militärfachlichen Dienst: abgeschlossenes
Hochschulstudium der Naturwissenschaften gemäß Z 12.18 in Verbindung mit Z 1.12
der Anlage 1 zum BDG 1979.
6. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den
Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1).
Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die
Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist,
d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss
einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der
bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es
wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung
für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor
allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Erfahrung im Rüstungsbereich und im Besonderen im Hinblick auf
Anforderungen an die Bereitstellung und den Betrieb von Streitkräften im nationalen
und internationalen Kontext, (20 %)
b) umfassende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fremden Streitkräften sowie interund
multinationalen Institutionen, (15 %)
c) umfassende Kenntnisse der für die Beschaffung relevanten Normen und Vorschriften,
(20 %)
d) umfassende Kenntnisse in der wirkungsorientierten Haushaltsführung, (15 %)
e) besondere Fähigkeiten und Erfahrung in der Führung von leitenden Mitarbeitern
sowie in der Verhandlung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten,
(15 %)
f) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge
einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische
IT-Kenntnisse, (5 %)
g) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, (5 %)
h) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019
(Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine
Kondition – LPrAKond). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:
- Kommandanten- oder Leitungsfunktionen auf Ebene großer Verband oder
vergleichbare Führungsebene oder Internationale Erfahrung auf militärstrategischer
Ebene im Bereich internationaler Organisationen (EU, NATO) oder Absolvierung einer
verwendungsrelevanten Ausbildung im Ausland,
- mehrjährige Erfahrung (mindestens drei Jahre) in Kommandantenfunktion auf Ebene
Militärkommando oder Brigade oder mehrjährige Erfahrung (mindestens drei Jahre) als
Abteilungsleiter und bzw. oder (Bereichs-) Gruppenleiter der Zentralstelle oder
mehrjährige Erfahrung als Abteilungsleiter oder als Amtsleiter in der Nachordnung.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten
Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren
Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden
soll, erwünscht sind.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten
Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG
vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der
Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152b Abs 1 in Verbindung mit § 268
Abs 2 BDG 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger
Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse
und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete
Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind
jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung oder Aufnahme
in ein konkretes Dienstverhältnis oder hinsichtlich des Abschlusses eines konkret
geforderten Hochschulstudiums erforderlich sind. Im Falle eines im Ausland
abgeschlossenen Hochschulstudiums ist zusätzlich ein innerstaatlicher
Anerkennungsnachweis vorzulegen.

Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein acht- bis höchstens zwölfseitiges Konzept
(Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen
Herausforderungen im Fachbereich anzuschließen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur
Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein
Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie
(SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils
(SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere
geeignete Weise nachzuweisen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt
daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für
die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete
Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die
Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind
ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die
ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens
20. Dezember 2024 eingelangt sein.

Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten
Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus
dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von
Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als
grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die
diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus
organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an
Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren
werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die
Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit
der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen
Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen
und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der
ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte
Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu
bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher
übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der
ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der
elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene
Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein
entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke
betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts
gleichermaßen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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