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Personalausschreibung: Funktion der Leiterin oder des Leiters des Heerespersonalamtes (HPA)

Bewerbungsfrist: 10. Jänner 2025 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 3 Z 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Heerespersonalamtes (HPA) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5). Der vorgesehene Dienstort ist WIEN.

Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 11.282,30 (A 1/7) bzw. € 10.673,60 (v1/5) brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Das Heerespersonalamt leiten
- Die Aufgabenerfüllung der unterstellten Abteilungen steuern und koordinieren
- Die Vertretung des Heerespersonalamts sowohl innerhalb des Ressorts als auch außerhalb im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit wahrnehmen
- Die SektLtrin in allen Angelegenheiten des Heerespersonalamts beraten
- Die Wehrrechtsangelegenheiten, inklusive des Zahlungsvollzugs koordinieren und sicherstellen

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen sowie die explizite Bereitschaft für die Überstellung oder Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechts- oder Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Fähigkeiten und Erfahrung in der Führung von leitenden Mitarbeitern sowie in der Verhandlung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (15 %)
b) umfassende Kenntnisse des Bundeshaushaltsrechts, Wehrrechts sowie des Disziplinarrechtes und Sozialrechtes, (25 %)
c) besondere Kenntnisse der gesamten Rechtsordnung, insbesondere des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, (20 %)
d) besondere Kenntnisse der Organisation des Bundesheeres einschließlich der Heeresverwaltung, (20 %)
e) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische IT-Kenntnisse, (5 %)
f) besonderes Koordinierungs- und Organisationsvermögen, Stressbewältigungskapazität, Entscheidungsfreudigkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein, (15 %).

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs 1 in Verbindung mit § 253 Abs 2 BDG 1979 bzw. § 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Überstellung in ein solches Dienstverhältnis voraus.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung oder Aufnahme in ein konkretes Dienstverhältnis oder hinsichtlich des Abschlusses eines konkret geforderten Hochschulstudiums erforderlich sind. Im Falle eines im Ausland abgeschlossenen Hochschulstudiums ist zusätzlich ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen. Ressortexterne Bewerber haben den Bewerbungsunterlagen überdies einen Staatsbürgerschaftsnachweis anzuschließen.

Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein acht- bis höchstens zwölfseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf die künftigen besonderen Herausforderungen im Fachbereich anzuschließen.

Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne Bewerber auf der Homepage des BMLV https://www.bundesheer.at (Service – Formulare – Verlässlichkeitserklärungen) das Formular „Erweiterte Verlässlichkeitserklärung“ zur Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die ausschreibende Stelle unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 10. Jänner 2025 eingelangt sein.

Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.

2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.

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