Personalausschreibung: Leiter der Abteilung Presse
Bewerbungsfrist: 19. Jänner 2026Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Abteilung Presse im Bundesministerium für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5). Der vorgesehene Dienstort ist WIEN.
Der Monatsbezug (M BO 1/5) beträgt mindestens € 4.299,40 brutto und erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Leitung der Abteilung
- Wahrnehmung der Tätigkeiten als Ressortsprecher, Vertreter und Repräsentant des Ressorts und des ÖBH nach außen, zu allen in- und ausländischen Print- und elektronischen Medien sowie zum Rundfunk in allen Fragen und Angelegenheiten des Ressorts als auch Vertreter der Abteilung Presse innerhalb und außerhalb des Ressorts im Rahmen der Verhandlungsführung im übertragenen Fachbereich
- Wahrnehmung der Angelegenheiten der Presse und Information für den Ressortbereich sowie Beratung der höchsten politischen und militärischen Entscheidungsträger in allen Angelegenheiten der Medienpräsenz
- Sicherstellung der Informations- und Pressearbeit sowie der Medienanalyse im Frieden und bei militärischen Übungen im In- und Ausland
- Steuerung der Krisenkommunikation des Ressorts
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im höheren militärfachlichen Dienst
oder
das Bestehen eines sonstigen Bundesdienstverhältnisses und das Erfüllen der Voraussetzungen für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung im höheren militärfachlichen Dienst.
2. Abgeschlossenes Hochschulstudium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Journalismus, Public Management, Risk Management & Corporate Security, Integriertes Risikomanagement oder der Politikwissenschaft gemäß Z 12.18 in Verbindung mit Z 1.12 (Diplom-, Master- oder Doktorgrad) der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der medienvermittelten Kommunikation, inklusive militärischer Krisenkommunikation, crossmedialer und transmedialer Kommunikation sowie redaktioneller und politische Abläufe, (20 %)
b) Erfahrung im Bereich der militärischen Presse- und Informationsarbeit, (15 %)
c) Erfahrung im Bereich der Medienanalyse hinsichtlich des Erkennens von Bedrohungen beim Einsatz der militärischen Öffentlichkeitsarbeit im Kontext der militärischen Operationsführung, (10 %)
d) nachweisebare Erfahrung in der Krisenkommunikation und bei der Leitung komplexer Projekte im Bereich der Presse- und Informationsarbeit, (10 %)
e) besondere Fähigkeiten und Erfahrung in der Führung von leitenden Mitarbeitern, sowie in der Verhandlung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (15 %)
f) Erfahrung in der Anwendung des militärischen Planungsprozesses und Führungsverfahrens, (5 %)
g) Führungserfahrung bei der Truppe und Erfahrung in der militärischen Stabsarbeit, (5 %)
h) Beherrschung von militärspezifischen Alarmierungs- und Meldewegen, (5 %)
i) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische IT-Kenntnisse, (5 %)
j) ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Deutsch und Englisch, (5 %)
k) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (5 %)
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung in ein konkretes Dienstverhältnis oder hinsichtlich des Abschlusses eines konkret geforderten Hochschulstudiums erforderlich sind. Im Falle eines im Ausland abgeschlossenen Hochschulstudiums ist zusätzlich ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 19. Jänner 2026 eingelangt sein.
Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.