Personalausschreibung: Leitungsfunktion in der Buchhaltung
Bewerbungsfrist: 07. August 2002 - bereits abgelaufen !"Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Buchhaltung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ausgeschrieben (derzeitige Arbeitsplatzwertigkeit A2/8 bzw. v2/6). .
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge der beabsichtigten Umstrukturierungen im Bereiche der Buchhaltungen eine Änderung des Tätigkeits- sowie Aufgabenbereiches und/oder der Arbeitsplatzwertigkeit möglich sind.
Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der Buchhaltung/BMLV ergibt sich aufgrund der Geschäftseinteilung.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. den Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86, noch die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe B/A2 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe b/v2 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis,
2. erfolgreiche Ablegung der für die Verwendungsgruppe B/A2 - Rechnungsdienst vorgesehene Dienstprüfung,
3. eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Buchhaltung, Kasse oder in einer gleichwertigen, mit Aufgaben des Rechnungswesens befassten Organisationseinrichtung.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) Haushaltsrecht, Buchhaltungswesen und aller Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes,
b) praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Bundesverrechnung, insbesondere auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung,
c) Prüfungsdienst der Buchhaltung,
d) Menschenführung und Organisation.
e) abgeleisteter Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen.
(B B B -),
- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung als Milizoffizier.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 7. August 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst."