Personalausschreibung: Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Amt für Rüstung und Wehrtechnik
Bewerbungsfrist: 21. August 2002 - bereits abgelaufen !Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, werden nachstehende Arbeitsplätze öffentlich ausgeschrieben:
1. Leiter der Abteilung Waffensysteme und Munition .
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Waffensysteme und Munition.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder A/A 1 bzw. privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss eines einschlägigen technischen Studiums.
2. Leiter der Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Waffen und Flugkörpertechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A 1 oder privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums.
3. Leiter der Abteilung Munitionstechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Munitionstechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A 1 oder privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums.
4. Leiter der Abteilung Explosiv- und Werkstoffe und Betriebsmittel.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Explosiv- und Werkstoffe und Betriebsmittel.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979, voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder A/A 1 bzw. privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums.
5. Leiter der Abteilung Fahrzeug- und Gerätetechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Fahrzeug- und Gerätetechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss des Studiums der Technik mit Fachrichtung Maschinenbau.
6. Leiter der Abteilung Pioniertechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Pioniertechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss des Studiums der Technik mit Fachrichtung Hochbautechnik, Architektur oder Bauingenieurwesen.
7. Leiter der Abteilung ABC-Wesen und Umweltschutz-Technik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung ABC-Wesen und Umweltschutz-Technik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder A/A 1 bzw. privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums.
8. Leiter der Abteilung Elektrotechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leiter der Abteilung Elektrotechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A 1 bzw. privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss des Studiums der Elektrotechnik.
9. Leiter der Abteilung Simulations- und Ausbildungsanlagen.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Simulations- und Ausbildungsanlagen.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im höheren militärtechnischen Dienst) oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss des Studiums der Elektrotechnik, Physik oder Informatik oder eines einschlägigen technischen Studiums.
10. Leiter der Abteilung Optronik und Physikalische Messtechnik.
(voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5).
Dem Inhaber dieser Funktion obliegt insbesondere folgende Aufgabe:
Leitung der Abteilung Optronik und Physikalische Messtechnik.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des BDG 1979 voraus: .
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A 1 bzw. privatrechtliches Dienstverhältnis in der Entlohnungsgruppe a/v 1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Abschluss des Studiums der Physik oder eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums.
Gemeinsame Bedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen eine Änderung der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich ist. Die ausgeschriebenen Arbeitsplätze setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zur Republik Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Arbeitsplätze nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen stehen. .
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet: .
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit den ausgeschriebenen Arbeitsplätzen verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,
b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,
c) Beherrschung moderner Methoden im Hinblick auf Führungsstil und Verwaltungstechnik,
d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,
e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,
f) abgeleisteter Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst,
g) für Offiziere: körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-),
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV,
- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland.
- bei männlichen Bewerbern, die nicht der Verwendungsgruppe M BO 1 oder M BO 2 angehören, eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Union oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht. .
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen. .
Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen. .
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Arbeitsplätze als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung B), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 21. August 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. .
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.