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Personalausschreibung: Leiter des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes

Bewerbungsfrist: 03. September 2002 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 3 Abs. 13 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion des Leiters des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes öffentlich ausgeschrieben (voraussichtliche Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/7).

Dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

Leitung des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes;.

Fachaufsicht über die nachgeordneten Heeresbauverwaltungen OST, SÜD und WEST;.

Angelegenheiten des militärischen Bau- und Liegenschaftswesens einschließlich der Bauwerktechnik hinsichtlich Planung, Errichtung, Instandhaltung, Ausrüstung und des Betriebes der baulichen Infrastruktur einschließlich des Verpflegswesens des Bundesheeres.

Planung und Steuerung des Budgetvollzuges für Bauvorhaben sowie für Instandhaltung, Ausrüstung und des Betriebes der baulichen Infrastruktur.

Angelegenheiten des Land- und Forstwirtschafts-, Jagd- und Fischereiwesens sowie des Vermessungswesens im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Der Leiter des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes ist auch Leiter der Baudirektion (Heeresbaudirektor).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass infolge noch zu führender Verhandlungen eine Änderung der angeführten Arbeitsplatzwertigkeit möglich ist.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 voraus.:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1.

2. Den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Kunstakademie (Architektur)- oder Universitätsstudiums (Bauingenieurswesen, Architektur oder Kulturtechnik).

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,

b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,

c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,

d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,

e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,

f) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen.

(BBB-),

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV,

- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland,

- mehrjährige Erfahrung in der Führung bzw. Leitung von Projekten und Abwicklung von Hochbau- und militärischen Sonderbauvorhaben.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 152 b Abs. 1 in Verbindung mit § 268 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis bzw. die Bereitschaft zur Überleitung in ein Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe M BO 1 voraus.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 3. September 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

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