Personalausschreibung: Leiter der Eigenlegislative
Bewerbungsfrist: 23. September 2002 - bereits abgelaufen !"Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die nachstehende Funktion ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/6 bzw. v1/4):
- Leiter der Eigenlegislative:
Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
2. Den Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.
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Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Leitungsfunktion ergibt sich aus dem mit Erlass vom 28. Jänner 2002, GZ 65.160/0007-5.2/02, verteilten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV. .
Für Bewerber, die keinen Zugang zum angeführten Entwurf der Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV haben, besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung D, Fr. ADir RAAB, Amtsgebäude Vorgartenstraße, Bürogebäude, Stiege II, 1. Stock, Zimmer Nr. 2, Vorgartenstraße 225, 1020 WIEN, werktags von Montag bis Freitag 0800 - 1600 Uhr. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. ++43/1/5200/22 011 DW.) wird ersucht.
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten sowie erbrachte Dienstleistungen vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,
b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,
c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,
d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,
e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,
f) abgeleisteter Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-),
- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 23. September 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".