Personalausschreibung: Leiter des Organisationselementes Attachéwesen
Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2002 - bereits abgelaufen !Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird nachstehende Leitungsfunktion ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6):
- Leiter des Organisationselementes Attachéwesen.
Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Leitungsfunktion ergibt sich aus der mit Erlass vom 22. August 2002, GZ 65.160/0049-5.2/02, verfügten Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV. .
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im Generalstabsdienst).
2. Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe C abgeschlossen.
(CCCC).
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,
b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,
c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,
d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,
e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,
f) Kommunikationsfähigkeit und gesellschaftliche Umgangsformen, insbesondere im Zusammenhang mit (mil)diplomatischen Usancen,
g) umfassende Kenntnisse der bilateralen sowie der militärdiplomatischen Beziehungen Österreichs,
h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache in Wort und Schrift,
- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, .
- entsprechende Zentralstellenerfahrungen,
- Erfahrungen im militärdiplomatischen Dienst,
- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .
Hinsichtlich der Z 2 ist ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofiles (FLP-Prüfung) vorzulegen. Lediglich für den Fall, dass die Beherrschung der geforderten Fremdsprache in der entsprechenden Leistungsstufe aus sonstigen Gründen als gegeben anzunehmen ist (z.B. Muttersprache), kann von der Beibringung des erforderlichen Nachweises abgesehen werden.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 22. Oktober 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.