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Personalausschreibung: Leiter des Führungsgrundgebietes 8

Bewerbungsfrist: 27. November 2002 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird nachstehende Leitungsfunktion ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/6):

- Leiter des Führungsgrundgebietes 8 (militärisches Gesundheitswesen).

Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Leitungsfunktion ergibt sich aus der mit Erlass vom 22. August 2002, GZ 65.160/0049-5.2/02, verfügten Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV. .

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1.

2. Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium oder Generalstabsausbildung in Verbindung mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation oder entsprechender Managementausbildung.

3. Der Bewerber muss bereit sein, gegebenenfalls eine nebenberufliche Tätigkeit (Arztpraxis, Konsiliartätigkeit, Tätigkeit bei Körperschaften öffentlichen Rechtes usw.) derart einzurichten, dass er seinen Dienstobliegenheiten ohne zeitliche Einschränkungen in bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden und den erforderlichenfalls zu leistenden Überstunden nachkommen kann. Darüber hinaus muss die Teilnahme an militärischen Übungen oder Fachseminaren sowohl im In- und Ausland jederzeit möglich sein.

Die diesbezüglichen schriftlichen Erklärungen sind im Rahmen der Bewerbung abzugeben.

4. Erfolgreich absolvierte Grundausbildung für H 1/M BO 1.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien,

b) Organisation, allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung,

c) Beherrschung moderner Methoden im Führungsstil und Verwaltungstechnik,

d) Initiative und sachbezogenes Verhandlungsgeschick,

e) Koordinierungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit,

f) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (B B B -),

- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, Organisationen und Sanitätsdiensten ausländischer Armeen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland,

- Eine mehrjährige Verwendung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in einer Leitungsfunktion in einem einschlägigen Fachbereich oder ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (B B B -)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen und die entsprechenden Erklärungen im Sinne der Z 3 beinhalten, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung (Personalabteilung D), Vorgartenstraße 225, A-1020 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 27. November 2002 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

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