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Personalausschreibung: Leitungsfunktion der Revisionsabteilung B

Bewerbungsfrist: 17. Juli 2003 - bereits abgelaufen !

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Revisionsabteilung B im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/5).

Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der Revisionsabteilung B ergibt sich auf Grund der Geschäftseinteilung.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1/M BO 1 (mit Verwendung im Intendanzdienst).

2. Den Abschluss der rechts-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studien.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) allgemeine Verwaltung und Heeresverwaltung;.

b) militärische Organisation und Verwaltungsabläufe;.

c) Haushaltsführung und Vergabewesen:

d) mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Kontroll- und Revisionstätigkeit;.

e) besonderes Verhandlungsgeschick;.

g) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbil-dung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrA-Kond).

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen .

(B B B -),

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum, mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen, möglichst auch in der Zentralstelle des BMLV,

- Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, gestützt auf Auslandsverwendungen oder Ausbildung im Ausland.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeit oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (B B B -)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

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Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Postanschrift: Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 17. Juli 2003 eingelangt sein. Information für Bewerber, die ihre Bewerbung persönlich einbringen möchten: Die Dislozierung der Personalabteilung B/BMLV im Amtsgebäude Vorgartenstraße, Vorgartenstraße 225 in 1020 WIEN ist weiterhin aufrecht. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. .

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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