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Personalausschreibung: Ausschreibung der Leitungsfunktion

Bewerbungsfrist: 18. August 2003 - bereits abgelaufen !

"Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85, wird die Leitungsfunktion der Präsidialabteilung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/6 bzw. v1/4).

Der Tätigkeits- und Aufgabenbereich der Präsidialabteilung ergibt sich auf Grund der Geschäftseinteilung.

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.

2. Den Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) des Verwaltungsrechtes, insbesondere der für die Ministerial- und sonstige Behördenorganisation, für die Heeresorganisation, das Personalvertretungswesen und den Bedienstetenschutz maßgeblichen Vorschriften,

b) der Rechtsgrundlagen und der Organisation der Militärseelsorge im Bundesheer,

c) der Ministerialorganisation, insbesondere der Geschäftseinteilung, der Geschäftsordnung und des Kanzleiwesens im Bundesministerium für Landesverteidigung, der Grundsätze der Verwaltungsentwicklung und der in diesen Bereichen eingesetzten elektronischen Systeme, sowie des Dienstbetriebes der Zentralstelle,

d) des Kanzleiwesens der nachgeordneten Dienststellen, insbesondere der Kanzleiordnung für die nachgeordneten Dienststellen und der in diesem Bereich eingesetzten elektronischen Systeme,

e) des Druckereiwesens,

f) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Verhandlungsführung mit militärischen und nicht militärischen Stellen, insbesondere auch im interministeriellen Bereich,

g) der Menschenführung,

h) praktische Erfahrungen in der Koordinierung verschiedener Sachgebiete und verschiedener Organisationseinheiten, insbesondere hinsichtlich des Zusammenwirkens von Organisationseinheiten der Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen, sowie besonderes Organisationstalent,

i) bei männlichen Bewerbern der abgeleistete Präsenzdienst.

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-),

- bei männlichen Bewerbern eine abgeschlossene Ausbildung zum Milizoffizier.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll (z.B. Wirtschaftsunternehmen), erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .

Zu dem erwünschten Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe B abgeschlossen (BBB-)" ist gegebenenfalls ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung), wobei auf einen Nachweis der Fertigkeit des schriftlichen Gebrauches verzichtet werden kann, vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, werden Frauen, die gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Leitungsfunktion bevorzugt.

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind mit einem Passbild neueren Datums unmittelbar an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Postanschrift: Roßauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 18. August 2003 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Information für Bewerber, die ihre Bewerbung persönlich einbringen möchten: Die Dislozierung der Personalabteilung B/BMLV im Amtsgebäude Vorgartenstraße, Vorgartenstraße 225 in 1020 WIEN ist weiterhin aufrecht. .

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".

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03.07.2003.

Für den Bundesminister:

CHAVANNE.

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