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Personalausschreibung: Chief Military Personnel Officer (CMPO)

Bewerbungsfrist: 13. Oktober 2003 - bereits abgelaufen !

"Mit Anfang Jänner 2004 hat Österreich die Funktion des.

"Chief Military Personnel Officer (CMPO)".

im Hauptquartier UNDOF zu besetzen. .

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Das Vorliegen einer freiwilligen Meldung zum Auslandseinsatz.

2. Der Bewerber muss seine Bereitschaft für eine 12-monatige Auslandsverwendung erklären.

Besondere Voraussetzungen:

a) Truppenoffizier oder Offizier des Intendanzdienstes;.

b) Dienstgrad "Oberstleutnant";.

c) Zivilführerschein "B";.

d) Erfahrungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen;.

e) Kenntnisse/Verwendungen im Personalwesen;.

f) Beherrschung der englischen Sprache, zumindest Leistungsstufe C abgeschlossen;.

g) erfolgreich absolvierter Stabsoffizierskurs für friedenserhaltende Operationen;.

h) körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition - EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition - LPrAKond).

Hauptaufgaben:

- Führung der CMPO-Branch im HQ/UNDOF;.

- Bearbeitung von Personalproblemen sowie Vorbereitung und Durchführung von Personalmaßnahmen auf der Basis von Force Commander (FC)-Entscheidungen im HQ/UNDOF und bei den Kontingenten;.

- Bearbeitung administrativer Änderungen und Entwicklung neuer Verwaltungsverfahren auf Grund von FC-.Entscheidungen;.

- Überwachung der Aufgaben der Personalverwaltung, der MP und des medizinischen/hygienischen Sektors;.

- Kontrolle, Ausgabe und Verwaltung der ID-Karten;.

- Unterstützung des FC in Disziplinarangelegenheiten.

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Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen. .

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend dem Kriterium "Beherrschung der englischen Sprache Leistungsstufe C abgeschlossen" ist ein gültiger Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (FLP-Prüfung) vorzulegen.

Grundsätzlich können Bewerbungen auch abgegeben werden, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden dann in die Personalauswahl aufgenommen, wenn.

- die fehlenden Erfordernisse durch Ausbildungsergänzung, die Zuordnung einer Verwendungsbezeichnung oder Zuerkennung eines höheren Dienstgrades erbracht werden können und wenn.

- Bewerber, die alle Erfordernisse erfüllen, fehlen.

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Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind auf dem Dienstweg mit einem Passbild neueren Datums an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung B, Postanschrift: Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten und müssen dort bis spätestens 13. Oktober 2003 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. .

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.".

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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